Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Wir haben in den letzten gut 15 Jahren die Finanzkommission des Einwohnerrates Herisau präsidiert. Zuerst unterstand der Voranschlag dem obligatorischen Referendum. Seit der Volksabstimmung von 2012 befindet der Einwohnerrat abschliessend über das Budget. Nun soll mit dem fakultativen Referendum wieder ein Schritt zurück gemacht werden. Wir verstehen und anerkennen das Bedürfnis der Initianten, dem Volk mehr Mitspracherecht einzuräumen. Doch eine Abstimmung ermöglicht lediglich eine Ja- oder Nein-Entscheidung und die Gründe sind vielschichtig und selten an einem einzelnen Punkt festzumachen. Raum für inhaltliche Beiträge und Kompromisse sind nur in der politischen Diskussion im Einwohnerrat möglich. Die folgenden fachlichen Gründe führen uns dazu, die Initiative abzulehnen:
Der Einwohnerrat hat mit der Finanzkommission ein Fachgremium, in dem alle Fraktionen vertreten sind
Die Fraktionen diskutieren den Voranschlag ausführlich
Der Einwohnerrat kann das Budget bearbeiten und Anträge stellen
Es besteht das Risiko, dass Grossprojekte in Zukunft ohne Steuererhöhung den Haushalt übermässig belasten
Bei der Erarbeitung des Budgets fehlen wichtige Informationen, das erhöht die Ungenauigkeit
Wir sind der Meinung, dass der Einwohnerrat die besten finanzpolitischen Entscheidungen treffen kann und soll. Der Mehrwert einer Mitbestimmung durch die Stimmberechtigten ist aus unseren fachlichen Erfahrungen im Budgetprozess zu gering, um ein funktionierendes System zu ändern.
Markus Brönnimann, Reto Frei, Ralf Menet, Stefan Ries, Mathias Steinhauer
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