Karl Grob
gab sein Fachwissen an seine Berufskollegen im Benin weiter.
Christoph Blocher
Die Aufregung kannte keine Grenzen. Die Schweizer Medien schnappten förmlich nach Luft vor Empörung, Entsetzen und Ekel. Die «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens titelt Ende Juni: «USA: Oberstes Gericht hebt Recht auf Schwangerschaftsabbruch auf».
Im Tages-Anzeiger war zu lesen: «Ende des Rechts auf Abtreibung». Das Oberste Gericht in Washington habe sich für die «radikalste Fassung» entschieden, nämlich für ein «Wiederverbot der Abtreibungen». Der Leser folgert unverzüglich, dass Abtreibungen in den USA verboten sind.
Als ausgebildeter Jurist ging ich der Sache nach, denn ich wollte wissen, was entschieden wurde. Ich stelle fest: Es ist ganz anders. Das Oberste Gericht der USA hat lediglich entschieden, dass die Abtreibungsfrage nicht Sache des amerikanischen Staates und damit nicht der Bundesrechtsprechung sei. Die Bundesstaaten seien frei, ob sie das Verbieten des Schwangerschaftsabruchs oder das Zulassen regeln wollen. Eine richtige Botschaft wäre: Für die Regelung des Schwangerschaftsabruchs sind die Bundesstaaten zuständig.
Dieser Tage vernehme ich, dass Kansas das Recht auf Abtreibung nicht streichen wolle, denn dieser Staat hat schon eine Fristenlösung im eigenen Gesetz. Jetzt titelt die NZZ: «Ein schwerer Schlag für die Abtreibungsgegner». Andernorts heisst es, dies sei eine Ohrfeige für den Supreme Court. Welcher Quatsch. Kein Gericht hat Kansas etwas vorgeschrieben.
Ein neuerlicher Beleg, wie einseitig, ja falsch wir täglich informiert werden. Ich habe nach mühsamer Abklärung die irreführende Berichterstattung erkannt. Aber in vielen Fällen bin ich sicher solchen Irreführungen auch schon aufgesessen. Darum begreife ich unseren Vater heute, der uns lehrte: «Schau-trau-wem»?
E gueti Wuche.
Christoph Blocher
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