Kartrin Corazza
veröffentlicht unter dem Künstlernamen Katy O. ihr erstes Soloalbum.
Die St.Galler Regierung passt die Tarife für Pflegeleistungen der Alters- und Pflegeheime für das kommende Jahr nicht an. Symbolbild
Die Regierung möchte aufgrund der Sparbemühungen des Kantons die Tarife für Alters- und Pflegeeinrichtungen trotz Teuerung nicht anpassen, wogegen die Pflegeverbände Curaviva St.Gallen und senesuisse vor Bundesgericht klagen. Bei den Gossauer Heimen hat man kein Verständnis für den Entscheid des Regierungsrates.
Alterspflege «Die für die Ergänzungsleistung anrechenbaren Heimaufenthaltskosten von 180 Franken pro Tag im Kanton St.Gallen gelten im Jahr 2026 nun bereits seit 19 Jahren. Die Kosten für Löhne, Sozialversicherungen, Immobilien, Energie usw. sind in dieser Zeit hingegen kräftig gestiegen, wie wir alle wissen», sagt Clovis Défago, Präsident des Verwaltungsrates des Casa Solaris. Für die Pflegetarife sollen auch im kommenden Jahr die Kostenzahlen des Jahres 2021 als Basis gelten, für Betreuung und Aufenthalt sind es jene aus dem Jahr 2008. Bei Lars Sostizzo, Heimleiter in der Abendruh, stösst der Entscheid, die Obergrenze für Ergänzungsleistungen nicht zu erhöhen, ebenfalls auf Unverständnis. Die Anforderungen im Bereich der Hotellerie seien in den letzten Jahren deutlich gestiegen, doch die Ergänzungsleistungen nie angepasst worden: «Dies führt dazu, dass sich Bewohner mit Ergänzungsleistungen nicht mehr alle Zimmer leisten können und in Zukunft damit rechnen müssen, nur noch Zweibettzimmer belegen zu können.» Auch bei den Pflegekosten seien die Mehrkosten seit 2023 eindeutig ausgewiesen. «Doch diese wurden einfach ignoriert», stellt Sostizzo fest. Défago erklärt, die Pflegekosten würden weiter ansteigen – einerseits aufgrund der Pflegelohnkosten, andererseits aufgrund kostentreibender Forderungen der Kantone in Sachen Personalstellenetats, Ausbildungspflicht und weiterer Auflagen.
Auch Markus Christen, Direktor bei der Stiftung VitaTertia, verweist auf gestiegene Auflagen in Bezug auf Qualität, Normen, Vorgaben, Regulierungen und Mindestanforderungen. Weiter erfordere die Umsetzung der Pflegeinitiative, die vom Volk 2021 deutlich angenommen wurde, zusätzlichen Aufwand. Die Umsetzung sei essenziell für die Branche, denn nur so könnten Fachleute gehalten oder neue gewonnen werden, doch ein angepasster Lohn, eine bessere Stellendotation, mehr Ferien, Wochenend-, Nacht- und Piket-Zulagen sowie zusätzliche Ausbildungen verursachten auch Mehrkosten. Diese kämen zu den ohnehin schon gestiegenen Kosten aufgrund der Teuerung dazu, stellt Christen fest und sagt: «Wenn wir jetzt nicht verantwortungsvoll handeln, dann kostet die Notfallsituation die Steuerzahler um ein Vielfaches mehr. Der Kanton denkt viel zu isoliert und zu kurzfristig.» Karin Schiess Vontobel, Geschäftsleiterin der Sana Fürstenland, erklärt, die Kostenrechnung zeige eine Unterdeckung in den Pflegeleistungen und in der Betreuung. Die Pensions- und Betreuungstaxen seien bei der Sana Fürstenland AG zuletzt per Januar 2023 angepasst worden. «Seither sind die Preise für Lebensmittel, Haushaltsartikel sowie diverse Dienstleistungen mehrfach gestiegen», stellt Schiess Vontobel fest.
Die Geschäftsleitung der Sana Fürstenland werde im Rahmen des Budgetprozesses eine Taxanpassung in der Pension und Betreuung beantragen. Bei den Pflegekosten hätten sie dagegen keinen Handlungsspielraum, da die Höchstansätze von der Regierung festgelegt werden. Défago gibt zu bedenken, dass private Altersinstitutionen bei Defiziten nicht auf Unterstützung der Gemeinden zurückgreifen können: «Wir müssen daher durch anderweitige Einsparungen die weiter steigenden Mehrkosten auffangen.» Christen sagt, wenn die Pflegestufen-Entschädigung nicht angepasst werde, könne die Stiftung auch nicht bessere Löhne auszahlen: «Ansonsten legen wir drauf!» Dies bestätigt Sostizzo. Beide Entscheidungen hätten direkte Auswirkungen auf die Löhne der Pflegenden und der Mitarbeitenden der Hotellerie. Um die gestiegenen Kosten decken zu können, müssten die bereits effizienten Abläufe nochmals angepasst werden: «Leistungen wie zum Beispiel die Aktivierung werden überdacht, um zu klären, ob diese wirklich angeboten werden können. Lohnerhöhungen liegen nicht drin.»
Alle vier Heimleitungen unterstützen die Beschwerde der Pflegeverbände vor Bundesgericht. «Unbedingt. Die Sparmassnahmen des Kantons treffen einerseits die Bewohner, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, und andererseits auch die Arbeitskräfte in den Altersinstitutionen, denen man während der Covid-Zeit applaudiert hat», sagt Défago auf die entsprechende Frage. Christen bezeichnet die Argumente der Pflegeverbände als logisch nachvollziehbar. Diese basierten auf den gültigen Gesetzgebungen, der Kanton sei zur Ausfinanzierung der Pflegekosten verpflichtet. Das Altersheim Abendruh und die Sana Fürstenland teilen mit, dass sie den Pflegeverbänden zur Ermittlung der Teuerung ihre Kostenrechnungen der letzten Jahre zur Verfügung gestellt haben. «Wir hoffen, dass die ausgewiesenen Kosten dabei helfen, eine faire Entschädigung für unsere Arbeit zu erhalten», sagt Sostizzo stellvertretend für die Gossauer Heimleitungen.
Von Tobias Baumann
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