30.07.2025 00:00
Eigenverantwortung bei Deklaration
Antwort auf Einfache Anfrage «Versteuerung von PV-Vergütungen»
Die Stadt Gossau hat in den vergangenen fünf Jahren insgesamt gut 1,5 Millionen Franken für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung gestellt. Dies geht aus der Antwort des Stadtrates auf eine Einfache Anfrage der Mitte-Fraktion hervor.
Energieversorgung In den vergangenen fünf Jahren wurden aus dem städtischen Energiefonds Förderbeiträge in Höhe von insgesamt 1'587'033 Franken an rund 400 Anlagen ausbezahlt. Die maximale Förderung pro Anlage beträgt derzeit 3'000 Franken. Nicht enthalten in diesen Zahlen sind Investitionen in den Netzausbau, da dieser nicht über den Energiefonds finanziert wird. Unklar bleibt, wie hoch die Steuereinnahmen aus der Einspeisevergütung für PV-Strom in diesem Zeitraum ausfielen. Laut Stadtrat können diese Zahlen nicht erhoben werden.
Ein automatisierter Informationsaustausch zwischen Stadtwerken, Bund und Steueramt Gossau besteht nur teilweise. Zwar erhält das kantonale Steueramt Listen vom Bundesamt für Energie (BFE) sowie von der Pronovo AG über Betreiber, die Fördergelder erhalten. Ein direkter Meldefluss über kommunale Förderbeiträge oder Einspeisevergütungen der Stadtwerke an das Steueramt existiert jedoch nicht, da die rechtliche Grundlage dafür fehlt. Die korrekte Versteuerung von Einkünften aus PV-Strom liegt damit in der Verantwortung der Anlagenbetreiber. Diese müssen ihre Einnahmen aus der Einspeisung, soweit sie den Eigenverbrauch übersteigen, in der Steuererklärung unter der Position «Einkünfte aus Liegenschaften» deklarieren. Grundlage ist die Differenz zwischen der Einspeisevergütung und den Kosten für den Strombezug.
Auch bei Beteiligungen an Solargemeinschaften ist der steuerliche Rahmen klar: Die Investition gilt als Vermögenswert und wird über die Vertragslaufzeit hinweg abgeschrieben. Erträge aus der Beteiligung müssen versteuert werden, wobei die Abschreibung vom Ertrag abgezogen werden kann. Für sogenannte Eigenverbrauchsgemeinschaften (ZEV), wie etwa in Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer PV-Anlage, gelten ähnliche Regeln. Die Vergütung für eingespeisten Strom erhält der Zusammenschluss, während die einzelnen Teilnehmer verpflichtet sind, ihren Anteil am Ertrag korrekt zu deklarieren – sofern dieser den Eigenverbrauch übersteigt. ⋌tb