Claudia Wetter
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Eine Anmeldung fürs E-Voting ist jederzeit möglich. z.V.g.
An der Abstimmung vom 28. September können die Gossauer Stimmberechtigten erstmals online abstimmen. Bis am 31. Juli konnte man sich für diesen Abstimmungstermin online anmelden. Gut 500 oder 4,4 Prozent der Gossauer Stimmberechtigten haben dies getan.
E-Voting Wer bei der nächsten Abstimmung per Mausklick seine Stimme abgeben will, konnte sich bis Ende Juli anmelden. Am Montag, 4. August, waren 528 Personen fürs E-Voting angemeldet. Das entspricht 4,4 Prozent der Stimmberechtigten. «Bei Gemeinden, welche schon länger E-Voting anbieten, nutzen zwischen 6 bis 15 Prozent diese Möglichkeit. Mit gut 4 Prozent hat Gossau sicher noch Luft nach oben. Uzwil beispielsweise hatte zum selben Zeitpunkt der E-Voting-Einführung eine Anmeldequote von 8 Prozent», schreibt die Stadt auf die Frage, ob die Anmeldungen im Rahmen der Erwartungen liegen. Die Anmeldung über anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch ist weiterhin jederzeit möglich, gilt jedoch nicht mehr für die September-Abstimmung. Wer sich für E-Voting angemeldet hat, erhält die Abstimmungs- und Wahlunterlagen weiterhin auch auf Papier. So können die Angemeldeten bei jedem Urnengang neu entscheiden, ob sie ihre Stimme digital, brieflich oder an der Urne abgeben.
Zu den alters- und geschlechterspezifischen Merkmalen in der angemeldeten E-Voting-Gruppe gibt die Stadt auf Nachfrage bekannt, dass die Männer übervertreten sind. Ihr Anteil ist höher als der Männer-Anteil unter allen Stimmberechtigen. Bezüglich Alter sind die Altersgruppen 45 bis 74 Jahre übervertreten in der E-Voting-Gruppe. Ihr Anteil ist höher als der Anteil dieser Altersgruppen unter allen Stimmberechtigten. Umgekehrt sind die Altersgruppen bis 44 und ab 75 Jahren entsprechend untervertreten bei den elektronisch Abstimmenden. Für die Gemeinde bringt das E-Voting eine Entlastung im Stimmbüro. «Wenn alle 500 registrierten Personen tatsächlich mit E-Voting abstimmen, entspricht dies ungefähr 6 Prozent der durchschnittlichen Stimmbeteiligung. Diese Stimmen müssen nicht mehr ausgezählt werden», schreibt die Stadt. Auch müsse bei diesen Stimmen nicht auf ungültige Stimmzettel geachtet werden. «Als Faustregel gehen wir von einer eingesparten Stimmenzähler-Stunde pro 100 E-Voting-Stimmen aus, also von ungefähr fünf Personenstunden», so die Schlussfolgerung der Verantwortlichen der Stadtkanzlei. ⋌tb
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