Maria Pappa
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Die Katholische Kirchgemeinde schreibt in einer Mitteilung zum Baurechtsvertrag, den sie 2014 mit der Sana Fürstenland vereinbart hat, dieser sei das Ergebnis von intensiven Verhandlungen, die auf beiden Seiten von Experten begleitet worden seien. Die erhobenen Vorwürfe seien «unrechtmässig». Auch die Stadt äussert sich in der Angelegenheit.
Baurechtsvertrag Die Katholische Kirchgemeinde schreibt, in Presseberichten sei fälschlicherweise behauptet worden, sie könne mitunter das Problem des blockierten Bauvorhabens lösen. Ebenso sei von einem «fragwürdigen Baurechtsvertrag» gesprochen worden. «Wir möchten betonen, dass die Kirchgemeinde Gossau keinerlei Einfluss auf das Einspracheverfahren hat, welches der eigentliche Grund der Verzögerungen ist. Ebenfalls bestreiten wir, dass es sich um einen fragwürdigen Baurechtsvertrag handelt», schreibt die Kirchgemeinde in ihrer Stellungnahme. Dieser sei das Ergebnis von intensiven Verhandlungen und die Ausarbeitung auf beiden Seiten durch verschiedenste Experten begleitet worden. Im Weiteren sei der Inhalt in Nachträgen mehrmals bestätigt worden. Der Baurechtszins von 130‘000 Franken pro Jahr entspreche einem marktüblichen Preis. Der Zins wird seit dem 1. Januar 2017 geschuldet, da die Sana Fürstenland damals davon ausging, dass der Bau zu diesem Zeitpunkt erstellt ist.
«2019 wurde zwischen der Stadt, der Sana Fürstenland und der Katholischen Kirchgemeinde ein Nachtrag zum Baurechtsvertrag ausgehandelt, in dem unklare Punkte geregelt und die Richtigkeit des Baurechtsvertrags bestätigt wurden», hält die Katholische Kirchgemeinde zu den Nachträgen fest, die unter der aktuellen Stadtregierung erfolgt sind. Auch in der Stundungsvereinbarung von 2020 sei der Inhalt des Baurechtsvertrages nochmals bestätigt worden. In dieser Vereinbarung erklärte sich die Kirchgemeinde bereit, 90'000 Franken des Baurechtszinses zu stunden, bis der Bau erstellt ist oder während maximal zehn Jahren.
Weiter weist die Kirchgemeinde darauf hin, dass die Sana Fürstenland AG das Andreaszentrum von Anfang an habe nutzen können und erinnert an die Wohnungen, die an die Stadt für die Unterbringung von Flüchtlingen weitervermietet wurden, an die provisorische Nutzung als Schulzimmer und die Einquartierung der Tagesstrukturen. «Es ist also nicht so, dass das Andreaszentrum keinerlei Nutzen bringt», schreibt die Kirchgemeinde.
Weiter betont die Kirchgemeinde in ihrer Stellungnahme, dass der geplante Neubau ein Projekt der Sana Fürstenland AG ist: «Die Katholische Kirchgemeinde Gossau ist weder in die Planung noch in die Umsetzung des Projektes involviert.» Die Verantwortung für das Projekt liege also allein bei der Sana Fürstenland AG. Bezüglich der Einsprache sei auch die Stadt Gossau involviert. Es sei also nicht Sache der Katholischen Kirchgemeinde, die Problematik der Einsprache zu lösen. Ihr Fokus liege darauf, «im Sinne unserer Kirchbürger zu handeln und so deren Bedürfnisse abzudecken.» In diesem Sinne gehöre auch der sorgfältige Umgang mit den finanziellen Mitteln sowie mit dem Baurechtsvertrag dazu. Die Kirchgemeinde pflege eine offene Kommunikation: «Wir stehen im kontinuierlichen Dialog mit allen relevanten Beteiligten, um Missverständnisse auszuräumen und eine offene und transparente Kommunikation zu gewährleisten. Es ist bedauerlich, dass die Stadt Gossau nicht vor der Veröffentlichung dieser ungenauen Informationen auf uns zugekommen ist.»
tb
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