Ralph Forsbach
freut sich über geteilten 1. Platz an Startfeld Diamant Preisverleihung.
Zwischen Lindenwies- und Hirschenstrasse ist ein neuer Bushof mit acht Haltekanten an zwei überdachten Perrons geplant. Doch dagegen läuft ein Rekursverfahren. Visualisierung
Aktuell wartet die Stadt auf einen Rekursentscheid aus dem Baudepartement. Gleichzeitig sucht die Stadt mit dem Einsprecher eine gütliche Einigung. Dieser sagt, die Stadt habe sich jahrelang nie mit den Argumenten der Eigentümerschaft auseinandergesetzt.
Bushof «Neben dem Verlust geschützter Bäume und der neu geschaffenen Durchfahrtsmöglichkeit von der Hirschenstrasse zur Lindenwiesstrasse bzw. über den Bahnhofplatz mit entsprechenden Immissionen verändert sich die heutige Situation markant negativ zuungunsten der Mietliegenschaft und ihrer Bewohner», schreibt der Einsprecher auf Anfrage. Die Eigentümerschaft von Bahnhofplatz 5 und 7 habe seit Jahren darauf hingewiesen, dass weder das umweltrechtlich vorgeschriebene Vorsorgeprinzip noch die geltenden Vorschriften des Lärm- und Lichtimmissionsrechts beim Projekt des neuen Busbahnhofs beachtet wurden, sagt der Einsprecher, der sich als Jurist mit der Thematik auskennt. «Die zuständigen städtischen Behörden haben diese Einwendungen leider jahrelang einfach in den Wind geschlagen», befindet der Einsprecher, der das Projekt bereits vor dem Kauf der Liegenschaft bestens kannte, da er die frühere Eigentümerschaft als Anwalt im Vorgehen gegen das Projekt Bushof vertreten hatte. «Der Eigentümerschaft ist über Jahre ein erheblicher Aufwand entstanden, der bei korrektem Vorgehen und frühzeitigem Eingehen auf die Einwendungen hätte vermieden werden können», befindet der Einsprecher weiter.
Während er das Vorgehen der Stadt in der Vergangenheit stark kritisiert, spricht er nun von einem erfreulichen Wandel. «Derzeit und mit dem heutigen Stadtpräsidenten sind nun endlich ernsthafte erste Gespräche über eine Lösung aufgenommen worden», schreibt er. Vor kurzem hätten «neue Abklärungen, welche die Stadt und Grundeigentümer endlich gemeinsam in Auftrag gaben», bestätigt, dass die Einwände der Eigentümerschaft begründet seien. Die vorhandenen und festgestellten Nachteile müssten nun aus dem Weg geräumt werden. «Es ist für alle Beteiligten zu hoffen, dass die Gespräche innert nützlicher Frist zu einem auch für die stark betroffene Grundeigentümerin akzeptablen Ergebnis führen», schreibt der Einsprecher weiter.
Auf die Frage, ob er einen für ihn ablehnenden Entscheid aus dem Baudepartement ans Verwaltungsgericht weiterziehen würde, findet der Einsprecher keine klare Antwort: «Wenn eine akzeptable Verhandlungslösung erzielt wird, erübrigen sich weitere, kostenintensive Rechtsmittelverfahren.» Im persönlichen Gespräch fügt er an, die Situation sei nicht mit jener beim Alterszentrum Fürstenland zu vergleichen. Er betreibe keine Totalopposition. «Die der Stadt jetzt bekannten und nun bestätigten Projektmängel sowie die übrigen nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarliegenschaft (inklusive der Entfernung der geschützten Baumreihe) müssen durch entsprechende Änderungen am Projekt beseitigt bzw. beschränkt werden», hält er fest.
Stadtpräsident Wolfgang Giella liess in der Fragestunde des Parlaments verlauten, die Stadt suche beim Bushofprojekt parallel zum laufenden Rekursverfahren eine gütliche Lösung mit dem Rekurrenten. Weiter äussert sich die Stadt aktuell nicht zu den Forderungen des Einsprechers: «Über die Begehren des Rekurrenten können wir keine Auskunft geben, insbesondere auch, weil wir nicht verfahrensleitende Instanz, sondern Partei sind», schreibt sie auf Anfrage, bestätigt aber, dass nur eine Einsprache vorliegt.
Bezüglich des Projektes sei nach wie vor das Auflageprojekt von August 2024 massgebend, als Grundlage für den Kreditbeschluss des Parlaments, unverändert Bericht und Antrag von Mai 2016. Damals bewilligte das Stadtparlament 3,8 Millionen Franken für die Gestaltung Bahnhofplatz und Bushof inklusive Werkleitungserneuerungen. «Aufgrund der Teuerungsentwicklung ist jetzt schon absehbar, dass der Kredit nicht ausreichen und es teuerungsbedingte Mehrkosten geben wird», stellt die Stadt klar.
Im Juli 2024 hat das kantonale Tiefbauamt das Projekt für den Gossauer Bushof genehmigt, worauf der Rekurs eingereicht wurde. Im Januar 2023 hatte der Stadtrat das Projekt für den Gossauer Bushof öffentlich aufgelegt – bereits zum dritten Mal. Ein erstes Projekt wurde 2012 gestoppt, nachdem die Genehmigungsfähigkeit kritisch beurteilt worden war. 2020 zog der Stadtrat auch das 2017 aufgelegte Projekt zurück, da eine formale Prüfung ergab, «dass der Kanton das Vorhaben wegen neuer Vorschriften und Praxisänderungen kaum genehmigt hätte», wie die Stadt in der damaligen Medienmitteilung schrieb. Beim dritten Mal soll es nun endlich funktionieren. Mit dem neuen Bushof würden die Haltestellen-Kapazität erweitert und die Umsteigebeziehungen von Bahn und Bus verbessert sowie der Bahnhofplatz auf den Fussverkehr ausgerichtet und optisch aufgewertet werden. Schliesslich stellte der Stadtrat schon 2010 in seinem Bericht zum Bushofprojekt fest: «In Stosszeiten herrscht bei Zugsankünften reger Publikumsverkehr, und der Bahnhofplatz ist überfüllt. Für Ortsunkundige ist es schwierig, den gesuchten Bus ausfindig zu machen.» Sollten die Stadt und der Einsprecher keine Einigung finden, droht selbst bei einem für die Stadt positiven Entscheid aus dem Baudepartement eine weitere jahrelange Verzögerung. Würde das Baudepartement den Rekurs abweisen, blieben dem Rekurrenten mit dem kantonalen Verwaltungsgericht und später allenfalls dem Bundesgericht zwei weitere Instanzen.
Von Tobias Baumann
Lade Fotos..