Julia Buchmann
ist am Schweizer Filmpreis 2025 als beste Schauspielerin nominiert.
Der Kirchenverwaltungsrat möchte die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger von Anfang an in die Entscheidung einbeziehen. z.V.g.
Die Katholische Kirchgemeinde Gossau plant, ihre sanierungsbedürftige Liegenschaft «Marienheim» an der Quellenhofstrasse 4 zu veräussern.
Kirchgemeinde Das Gebäude stelle für die Kirchgemeinde eine finanzielle Belastung dar und werde nicht für die Erfüllung ihrer Kernaufgaben benötigt, teilt die katholische Kirchgemeinde mit. Über die Veräusserung des Marienheims entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Bürgerversammlung vom 6. April. Aktuell wird das über 100-jährige Marienheim an der Quellenhofstrasse 4 von der Spielgruppe «Bärehüsli» und vom Elterntreff als Übergangslösung genutzt. «Das Haus mit seiner kleinen Raumeinteilung ist sanierungsbedürftig und verursacht Betriebs- und Unterhaltskosten, welche nicht gedeckt sind», schreibt die Kirchgemeinde. Diese würden die Kasse der Kirchgemeinde belasten: «Angesichts struktureller Defizite steht diese vor der Herausforderung, ihre Finanzen zu stabilisieren.» Die Aufgabe liegt primär in der pastoralen und sozialen Seelsorge. «Wir wollen und müssen für die Menschen da sein. Das ist unser Auftrag», sagt Kirchenverwaltungsratspräsident Stefan Täschler. Die Finanzierung diverser Seelsorgeaktivitäten, Veranstaltungen für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten, Feiern, sozialer Engagements und der dafür benötigten Gebäude steht im Fokus der Kirche. Aktuell lebt die Kirchgemeinde von Rückstellungen aus der Vergangenheit, während die Steuereinnahmen sinken.
Das Marienheim liegt in einer Zone mit Potenzial für erhöhte Verdichtung. Die Kirchenverwaltung prüfte mit Architekten und der Stadt die Planung eines Neubaus. Die Stadt teilte im April 2024 mit, dass die Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens nicht in Aussicht gestellt werden kann, da die Aufnahme des Marienheims als Schutzobjekt in der neuen Schutzverordnung der Stadt Gossau geplant ist. Weitere Abklärungen der Kirchenverwaltung ergaben, dass eine Sanierung aufgrund der Bausubstanz und der nicht mehr zeitgemässen Raumeinteilungen zu keiner sinnvollen Lösung führt und hohe ungedeckte Kosten verursacht. Daraufhin entschloss sich die Kirchenverwaltung, ihrer Bürgerschaft eine Veräusserung des Marienheims vorzuschlagen. Der Kirchenverwaltungsrat möchte die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger in die Entscheidung einbeziehen. Bis 27. Februar nimmt das Sekretariat des Kirchenverwaltungsrates unter nicole.signer@kathgossau.ch Rückmeldungen zum Vorhaben auf. Am 1. April findet eine Vorbesprechung statt. Die Bürgerversammlung entscheidet am 6. April über den Auftrag zur Veräusserung. ⋌pd
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