Mathias Gabathuler
hat Gespräche zum Sportpark Gründenmoos wieder aufgenommen.
Ab kommenden Jahr werden Stromeinspeisungen aus Photovoltaikanlagen deutlich tiefer vergütet. z.V.g.
Gemäss neuem Stromgesetz werden Rückliefervergütungen ab 2026 zum Referenzmarktpreis abgegolten. Dieser liegt deutlich unter der heutigen Rückliefervergütung der Stadtwerke. Mit Eigenverbrauchsgemeinschaften soll sich die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen aber optimieren lassen. Die Stadtwerke präsentierten die verschiedenen Modelle.
Fürstenlandsaal Wie hoch soll der Strompreis sein, den ich meiner Nachbarin für ihren Solarstrom bezahle? Wie viel verlangen die Stadtwerke für die Abrechnungsdienstleistung? Kann man diese auch bei anderen Anbietern beziehen? Ist es möglich, in einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) sowohl Produzent als auch Abnehmer zu sein? Kann man an einem vZEV und gleichzeitig an einer lokalen Eigenverbrauchsgemeinschaft (LEG) teilnehmen? Wie hoch ist die Aufschaltgebühr für die Teilnahme an einem vZEV oder einer LEG? Die Fragerunde am Informationsanlass der Stadtwerke Gossau zeigte einerseits die Komplexität der Thematik und andererseits, dass sich viele Besucher des Informationsanlasses im Vorfeld bereits mit den verschiedenen Eigenverbrauchsgemeinschaften auseinandergesetzt haben. Hätte Sven Erne-Bedford, Geschäftsführer der Stadtwerke Gossau, nach rund 80 Minuten nicht auf den nachfolgenden Apéro verwiesen, an dem bilateral weitere Fragen gestellt werden konnten, die Fragerunde wäre wohl noch lange weitergegangen. Dies lag aber an der Komplexität der Thematik und nicht an den beiden Referenten Rafael Mittelholzer, Leiter Markt und Energie, und Salman Örge, Projektleiter Energiedienstleistungen.
Mittelholzer hatte eingangs die Neuerungen erklärt, die mit dem neuen Stromgesetz ab nächstem Jahr in Kraft treten und dabei offen eingeräumt, dass die neue Stromgesetzgebung auch für die Anbieter wie die Stadtwerke Gossau eine «Riesenherausforderung» mit sich bringt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Grundversorgung mindestens 20 Prozent inländischen Strom aus erneuerbarer Produktion beinhalten muss. «Entsprechend haben wir unsere Produkte angepasst. Im nächsten Jahr wird es die beiden Modelle NaturaClassic und NaturaRegio geben», erklärte Mittelholzer. Der Strompreis werde in Gossau gegenüber diesem Jahr um rund 13 Prozent sinken (siehe auch «Strompreise sinken in Gossau»), da die Marktpreise nach dem Riesensprung nach oben seit 2023 wieder zurückgehen. Sie liegen aber immer noch deutlich über dem Niveau von vor der Energiekrise, die 2022 eskalierte.
Weiter sieht das neue Stromgesetz vor, dass die Messkosten zukünftig separat ausgewiesen werden müssen. Ausserdem sind auf der Rechnung Vorjahres- und Haushaltsvergleiche sowie Stromspartipps aufzuführen. Die Anbieter müssen ausserdem im Sinne einer Effizienzverpflichtung 2026 ein Prozent Strom einsparen, 2027 1,5 Prozent und 2028 2 Prozent. Ausserdem lässt das neue Stromgesetz dynamische Netznutzungstarife statt der fixen Preise für Normal- und Schwachlast zu. «Zukünftig ist eher von einem Winter- und einem Sommertarif auszugehen, wobei bereits diskutiert wird, die Tarife komplett an den Marktpreis anzupassen. Dann könnten die Strompreise im Viertelstundentakt ändern», erklärte Mittelholzer. Unabhängig davon, wie weit die dynamische Tarifgestaltung getrieben wird, werde es für die Haushalte auf jeden Fall schwieriger, die Stromkosten oder die Erträge aus Rückvergütungen im Vorfeld zu kalkulieren.
Salman Örge präsentierte die verschiedenen Eigenverbrauchsgemeinschaften. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) besteht schon länger. Hier schliessen sich mehrere Verbraucher in einem Objekt, in der Regel in einem Mehrfamilienhaus, zusammen und nutzen den Strom, den die Photovoltaikanlage auf dem Dach produziert. Angelehnt an den ZEV wurde auf dieses Jahr hin der vZEV eingeführt. «Hier liefern Sie Ihren Strom von der Photovoltaikanlage ausserhalb des Hauses an Ihre Nachbarn. Voraussetzung ist, dass Sie am gleichen Verteilkasten angeschlossen sind», erklärt Örge. Ab nächstem Jahr kommt mit der LEG eine dritte Möglichkeit dazu. «Dabei verkauft der Produzent seinen Strom über das öffentliche Stromnetz an andere Parteien in Gossau oder Arnegg», führte Örge aus. Hier wird im Gegensatz zu den ZEV und vZEV die Netznutzungsgebühr fällig, weil das öffentliche Netz für den Transport benötigt wird. Immerhin sieht der Gesetzgeber einen Rabatt von 20 Prozent auf die Netznutzung vor. Im ZEV und vZEV entfällt die Netzgebühr.
Die Stromproduzenten müssen grundsätzlich bei allen Eigenverbrauchsgemeinschaften selbst nach Abnehmern suchen und mit diesen die Strompreise verhandeln. Allerdings bieten die Stadtwerke verschiedene Dienstleistungen an, um die Realisierung dieser Gemeinschaften zu erleichtern. Insbesondere haben die Stadtwerke entschieden, selbst eine LEG zu gründen, um Produzenten und Abnehmer zusammenzubringen. Noch sind die LEG-Vergütungen, bzw. die Bezugspreise nicht fixiert. «Die Vergütung muss für den Produzenten höher sein als bei der klassischen Einspeisung und für den Abnehmer günstiger als der reguläre Stromtarif. Sonst macht die Gemeinschaft nicht für beide Seiten Sinn», erklärte Örge. Mittelholzer ergänzte, dass die Preisausgestaltung auch vom Interesse der Produzenten und Abnehmer abhängt. Bestehe ein Nachfrage- oder ein Angebotsüberschuss, könne es sein, dass man die Strompreise für Produzenten oder Abnehmer attraktiver ausgestalte. Produzenten und Abnehmer können ihr Interesse an einer LEG-Teilnahme ab sofort auf dem entsprechenden Formular bei den Stadtwerken anmelden (sw-gossau.ch/dienstleistungen).
Die Antworten auf die eingangs gestellten Fragen lauten: Der Fragesteller und seine Nachbarin sind frei in der Strompreisausgestaltung. Logischerweise muss der Strompreis tiefer liegen als der reguläre Preis bei den Stadtwerken, eine Empfehlung lautet mindestens 20 Prozent Preisnachlass. Die Abrechnungsdienstleistung wird mit einem zusätzlichen Franken pro Monat im Grundpreis und der Aufschaltgebühr abgegolten, wobei diese Leistung auch bei anderen Anbietern bezogen werden kann. Ja, es ist möglich, in einem vZEV sowohl Produzent als auch Abnehmer zu sein. Die Abrechnung wird allerdings komplex. Als Einzelkunde kann man nicht an einem vZEV und gleichzeitig an einer LEG teilnehmen, aber als gesamter vZEV ist es möglich, Teil einer LEG zu sein. Die Aufschaltgebühr für eine LEG wird aktuell von den Stadtwerken noch kalkuliert und voraussichtlich im Oktober kommuniziert. Für einen vZEV beträgt die Mindestgebühr einmalig 1000 Franken.
Von Tobias Baumann
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