Kartrin Corazza
veröffentlicht unter dem Künstlernamen Katy O. ihr erstes Soloalbum.
Am 28. September können die Gossauer Stimmberechtigten zum ersten Mal online abstimmen. Dies bedingt eine Anmeldung für E-Voting bis 2. August.
Abstimmung Am 28. September finden Abstimmungen zu zwei Vorlagen des Bundes statt. Dabei können die Gossauer Stimmberechtigten erstmals online abstimmen. Neben der brieflichen Stimmabgabe oder dem Gang zur Urne steht den Gossauer Stimmberechtigten somit eine dritte Möglichkeit zur Verfügung. Für das E-Voting können sich Stimmbürgerinnen und -bürger über anmeldeverfahren.e-voting.sg. ch anmelden.
Die Anmeldung ist jederzeit möglich und gilt unbefristet. Allerdings muss sie acht Wochen vor dem Urnengang erfolgt sein, an dem erstmals digital abgestimmt werden soll.
Wer sich für das E-Voting angemeldet hat, erhält die Abstimmungs- und Wahlunterlagen weiterhin auf Papier. Diese Unterlagen erhalten Codes, welche eine sichere Übermittlung der Stimme gewähren. Bei jedem Urnengang kann man neu entscheiden, ob die Stimme digital, brieflich oder an der Urne abgegeben wird. Die Stadt Gossau erhofft sich allerdings, dass online nutzt, wer sich dafür angemeldet hat. Je mehr Personen sich registrieren und online abstimmen, desto geringer ist der Aufwand im Stimmbüro. Zudem fallen die Portokosten für den Rückversand weg. Diverse andere Gemeinden sammeln bereits seit Juni 2023 Erfahrungen mit E-Voting. Die Leitung des Projekts liegt beim Kanton St.Gallen und wurde vom Bund bewilligt. Einer der grössten Vorteile für die Bevölkerung liegt in der erhöhten Flexibilität. Das Abstimmen und Wählen kann sofort und überall erfolgen.
pd/sj
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