Maria Pappa
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Das kantonale Bau- und Umweltdepartement hat den Rekurs der Einsprecher gegen die Pläne für das neue Alterszentrum in sämtlichen Punkten abgewiesen. Visualisierung
Grosse Erleichterung für den Gossauer Stadtrat und den Verwaltungsrat der Sana Fürstenland AG. Das kantonale Bau- und Umweltdepartement hat den Rekurs der Einsprecher gegen die Pläne für das neue Alterszentrum in sämtlichen Punkten abgewiesen. Die Rekurrenten werden den Entscheid allerdings weiterziehen.
Sana Fürstenland Die endlose Geschichte um das geplante Alterszentrum ist um ein Kapitel reicher: Knapp anderthalb Jahre nachdem Alex K. Fürer und die KFK Immobilien AG rekurrierten, liegt nun der Entscheid des kantonalen Baudepartements vor und dieses weist den Rekurs in allen Punkten ab. Erstmals wurde dabei eine materielle Prüfung des Projekts vorgenommen. Bisher wurden die Rekurse immer aus formalrechtlichen Gründen gutgeheissen. Doch nun stellt das kantonale Baudepartement unmissverständlich fest: «Zusammenfassend ergibt sich, dass sich die angefochtene Gesamtplanung zur Realisierung des Alters- und Pflegeheims samt dem Verzicht auf die Festlegung des Gewässerraums als rechtmässig erweist. Die Rekurse sind deshalb unbegründet und abzuweisen.»
Von Rekursen im Plural ist die Rede, weil die Einsprecher nicht nur gegen den Sondernutzungsplan Bahnhof-, Kirch-, Säntisstrasse Einsprache erhoben haben, sondern auch gegen den Teilstrassenplan Kirchstrasse und Gallusweg sowie den Sondernutzungsplan Lindenbergbach. Der erstgenannte Sondernutzungsplan bezieht sich auf das geplante Alterszentrum, die anderen beiden behandeln eine durch das Projekt bedingte Anpassung an der Strassenführung bzw. eine rechtliche vorgesehene Pflicht zur Offenlegung von Bächen – oder wie in diesem Fall zumindest eine explizite Verzichtserklärung. ⋌Fortsetzung S.3
«Das Urteil ist sehr erfreulich. Es waren nervenaufreibende Monate und die Gegenseite hat einiges unternommen, um uns auch politisch unter Druck zu setzen», erklärt Stadtpräsident Wolfgang Giella. Das Baudepartement habe sämtliche Kritikpunkte als unzutreffend zurückgewiesen. Zum Vorwurf des Rekurrenten, der Stadtrat sei befangen und hätte entsprechend in den Ausstand treten müssen, heisst es im Entscheid, dass dem Gossauer Stadtrat als Vorinstanz «keine Verletzung der Ausstandspflichten vorgeworfen werden kann», wie aus einem Auszug aus dem 58 Seiten umfassenden Entscheid zu entnehmen ist. Auch das Mitwirkungsverfahren sei genauso wenig zu beanstanden wie die Tatsache, dass die Bauvolumen nicht visiert wurden. Das kantonale Bau- und Umweltdepartement listet zahlreiche weitere Punkte auf, in denen sie der Auffassung der Rekurrenten widerspricht.
Gross ist die Freude über den Entscheid nicht nur beim Stadtpräsidenten, sondern auch bei Sylvia Egli, der Verwaltungsratspräsidentin der Sana Fürstenland: «Wir sind sehr glücklich, können wir nun endlich selbst agieren. Wir haben die Baubewilligung Ende 2023 eingegeben und hoffen, dass diese nun zeitnah erteilt wird.» Sie sei sehr zufrieden, dass das Baudepartement auch den Standort und die 117 Pflegeplätze im Entscheid gestützt habe. Der Neubau sei für die Sana Fürstenland auch aus wirtschaftlicher Sicht von grosser Bedeutung, schliesslich bezahle sie seit 2017 einen Baurechtszins und die Amortisationsdauer für Hypotheken nehme mit jedem Jahr Verzögerung weiter ab, was die Kreditverhandlungen erschwere. Für die Durchführung der Submissionsverfahren rechnet die Sana Fürstenland ab Erhalt der Baubewilligung mit rund neun Monaten bis zum Baustart.
Dass ein solcher Baustart durch den Rekurrenten weiter verzögert werden kann, ist Egli und Giella bewusst, schliesslich kann dieser den Entscheid ans Verwaltungsgericht und später sogar ans Bundesgericht weiterziehen. Die Frist für einen Rekurs beträgt 14 Tage ab Erhalt des Urteils. Stadtpräsident Wolfgang Giella appelliert an Alex K. Fürer, auf einen Weiterzug zu verzichten. Der Rekurrent habe wiederholt geäussert, er wolle eine inhaltliche Prüfung einer unvoreingenommenen Fachstelle und diese habe er nun erhalten. «Es geht um die Arbeitnehmenden der Sana Fürstenland, aber auch um Personen, die auf einen Pflegeplatz warten. Wenn man ein Herz für diese Leute hat, muss man sich einen Weiterzug sehr gut überlegen», so Giella.
Alex K. Fürer lässt über den ihn vertretenden Anwalt Urs Pfister verlauten, dass er an die nächste Instanz gelangen wird. Aus Sicht der Rekurrenten handelt es sich beim Entscheid nicht um eine Zweitmeinung. «Eine Zweitbeurteilung erfolgte nicht, es wurde lediglich die Erstmeinung jener Fachstellen/Personen wiedergegeben (und zum Entscheid erhoben), die bereits im Jahr 2015 ‘Ja’ gesagt haben», schreibt Pfister. Dabei hätten die Rekurrenten der Sana Fürstenland AG und dem Stadtrat Gossau mehrfach vorgeschlagen, bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eine Zweitbeurteilung des Bauvorhabens zur Vereinbarkeit mit dem Orts- und Landschaftsschutz einzuholen. Im Gegenzug hätten die Rekurrenten auf sämtliche weitere Einwände verzichtet.
Der Stadtrat und die Sana Fürstenland hatten diesen Vorschlag mit Verweis auf die Nichtzuständigkeit der ENHK abgelehnt. Dies stützte nun auch das kantonale Bau- und Umweltdepartement, da kein Ortsbild von nationaler Bedeutung betroffen ist. Weiter heisst es im Entscheid, «der Sondernutzungsplan trage dem Ortsbild gemäss Kantonsinventar und der Schutzverordnung Rechnung».
Für die Rekurrenten haben aber die Sana Fürstenland AG und der Stadtrat nicht Hand geboten «für eine einfache, schnelle Entscheidfindung über die Hauptstreitfrage». «Die Rekurrenten müssen nun bei der nächsten Instanz unter anderem beantragen, die unabhängige Zweitbeurteilung sei einzuholen», schreibt Pfister in der Stellungnahme.
Von Tobias Baumann
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