Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Die Vorprüfung durch den Bund habe ergeben, dass die St.Galler Regierung das Gebiet Tannenberg in den Gemeinden Andwil, Gaiserwald, Gossau und Waldkirch zusätzlich als Windeignungsgebiet festsetzen kann. Die Konflikte mit der Flugsicherheit konnten bereinigt werden.
Energieversorgung «Die Stromversorgungssicherheit steht für die St.Galler Regierung an oberster Stelle. Strom muss für alle verlässlich und bezahlbar zur Verfügung stehen. Die Windenergie spielt in der nationalen und in der kantonalen Energiepolitik künftig eine wichtige Rolle», schreibt der Kanton. Mit der Richtplananpassung 23 erlässt die Regierung nun den gesetzlichen Rahmen zur Nutzung der Windkraft im Kanton. Dazu hat die Regierung 17 Windeignungsgebiete im gesamten Kanton eruiert. Zuvor hatte die Regierung eine Interessenabwägung zwischen Nutzen und Schutzinteressen vorgenommen. In seinem Bericht zur Vorprüfung attestiert der Bund dem Kanton St.Gallen nun, diesen Prozess zielführend, nachvollziehbar und qualitativ wertvoll durchgeführt zu haben.
Die Vorprüfung durch den Bund hat weiter ergeben, dass die St.Galler Regierung auch das Gebiet Tannenberg in den Gemeinden Andwil, Gaiserwald, Gossau und Waldkirch als Windeignungsgebiet zusätzlich festsetzen kann. Diesem Ansinnen waren zuerst Konflikte mit Anlagen der Flugsicherheit und des Instrumentenflugs entgegengestanden. Doch diese hätten auf Stufe des kantonalen Richtplans bereinigt werden können, so dass dereinst auch auf dem Tannenberg Windräder stehen sollen. Die Richtplananpassung 23 muss im nächsten Schritt durch den Bund genehmigt werden. Danach soll auf der Basis von Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien für Windparkprojekte der kantonale Sondernutzungsplan erlassen werden.
pd
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