Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Kein schöner Anblick für die Nachbarn: Der Bauzaun verlottert, die Wiese überwuchert. tb
2017 erteilte die Stadt Gossau die Baubewilligung für die Überbauung Jägerpark. Doch auch bald sieben Jahre später blicken die Anwohnenden noch immer auf eine überwucherte Wiese. Die Stadt hat die Baubewilligung aufgrund des fehlenden Baufortschritts zwischenzeitlich widerrufen, wogegen die Bauherrschaft Einsprache erhoben hat.
Mooswies-/Jägerstrasse Der Zaun, der das Baugrundstück umgibt, verlottert zunehmend, die Wiese überwuchert. Der Anblick für die Nachbarschaft des Jägerparks ist nicht eben erfreulich. «Als Nachbar ist es natürlich ärgerlich, wenn es weder vorwärts geht noch der Ursprungszustand hergestellt ist. Hinter einem verlotterten Zaun zu wohnen, ist nicht sehr schön und es behindert den Unterhalt meiner Liegenschaft erheblich», sagt ein Anwohner. Die Konforta Immobilien-Treuhand AG schreibt als Bauherrin auf die Frage, weshalb im Jägerpark seit Jahren nicht weitergebaut wird: «Es besteht ein laufendes Verfahren, deshalb können wir hierzu keine Stellung nehmen.» Das Gesetz sieht für den Baubeginn eine klare Frist vor. Eine Baubewilligung ist ab Rechtskraft drei Jahre gültig. In dieser Zeit muss mit dem Bau begonnen und gebaut werden. Die Baubewilligung für die Überbauung Jägerpark wurde am 4. November 2017 rechtskräftig. Allerdings kann eine Bewilligung auf ein Gesuch hin um zwei Jahre verlängert werden, was beim Jägerpark im Oktober 2020 erfolgt ist. Während die Fristen klar sind, lässt die Frage, was als Baufortschritt zu beurteilen ist, Interpretationsspielraum, denn der Abschluss des Baus kann auch nach der Frist erfolgen.
Kann es als Baufortschritt bezeichnet werden, wenn unmittelbar vor Ablauf der Baubewilligungsfrist ein Loch ausgehoben wird und danach wieder Monate lang nichts passiert, wie beim Jägerpark geschehen? Die Baubehörde der Stadt Gossau findet Nein und hat die Baubewilligung für den Jägerpark aufgrund des fehlenden Baufortschritts widerrufen. Dagegen hat die Bauherrschaft Einsprache erhoben. «Die Baubehörde kann eine Baubewilligung auch ganz oder teilweise widerrufen, wenn die Bauarbeiten während mehr als einem Jahr eingestellt bleiben oder nicht ernsthaft fortgesetzt werden. Diesbezüglich läuft aktuell ein Rechtsverfahren beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement BUD», teilt die Stadt mit. Dieses läuft seit Ende Februar dieses Jahres, ist aktuell aber sistiert, wie das kantonale Bau- und Umweltdepartement auf Nachfrage erklärt. Denn aktuell läuft auch ein Korrekturgesuch der Bauherrschaft. «Das Verfahren wurde beim Bau- und Umweltdepartement sistiert, da dieses Verfahren und das Verfahren zum Korrekturgesuch gegenseitig voneinander abhängen. Zur Bearbeitung des Korrekturgesuchs fehlen jedoch noch verschiedene Unterlagen», teilt die Stadt Gossau auf Nachfrage weiter mit.
Zum ihrem Korrekturgesuch schreibt die Bauherrschaft: «Gegenüber dem ursprünglich bewilligten Projekt wird es hauptsächlich Anpassungen bei der Haustechnik (Erdsondenheizung mit PV-Anlagen) geben». Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, könne sie zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen, wann die Bauarbeiten aufgenommen werden, teilt die Konforta Immobilien-Treuhand AG mit. Aber sie schreibt auch: «Sobald das Korrekturgesuch bewilligt ist, werden die Bauarbeiten zügig in Angriff genommen.» Dies ist auch Pflicht für die Bauherrschaft, wie die Stadt Gossau schreibt: «Sollte das Bau- und Umweltdepartement die Aktivitäten auf der Baustelle als Baubeginn und fortschreitendes Bauen beurteilen, kann das Korrekturgesuch bewilligt werden. Die Bauarbeiten müssen aber umgehend wiederaufgenommen und ohne Unterbruch fortgeführt werden.» Sollte das Bau- und Umweltdepartement die Baubewilligung dagegen als erloschen beurteilen, müssten die Bauherren ein neues Baugesuch einholen, das dann die heute geltenden Vorschriften zu erfüllen hätte.
Gebaut werden sollen auf dem Baugrundstück drei Mehrfamilienhäuser und ein Wohn- und Geschäftshaus an der St.Gallerstrasse sowie eine über die Mooswiesstrasse erschlossene Tiefgarage. Insgesamt sind rund 30 Wohnungen geplant. Auf die Frage, ob sie den Unmut der Anwohnenden verstehen kann, sagt die Bauherrschaft: «Wir haben Verständnis dafür, dass es zu Unmut bei den Anwohnerinnen und Anwohnern kam.» Bauen sei immer mit gewissen Immissionen verbunden. «Wir können auch nachvollziehen, dass die jetzige Situation unbefriedigend ist. Zu bedenken ist, dass es Schwierigkeiten bei der Planung gab (Wechsel Planerteam), hinzu kamen auch Rechtsverfahren, was auch zu Verzögerungen führte», schreibt die Bauherrschaft weiter. Auf die Frage, ob es einen Plan B gibt für den Fall, dass die bestehende Baubewilligung widerrufen wird, möchte die Konforta Immobilien-Treuhand AG mit Verweis auf das laufende Rechtsverfahren keine Stellung nehmen.
Von Tobias Baumann
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