Ralph Forsbach
freut sich über geteilten 1. Platz an Startfeld Diamant Preisverleihung.
Wie weiter mit der Maitlisek? Der Schulrat will bis Oktober eine Entscheidung treffen.
Anfang Jahr hat das Bundesgericht entschieden, dass die Mädchensekundarschule St.Katharina in Wil – eine reine Mädchenschule, die mit öffentlichen Geldern finanziert wird – aufgrund von Geschlechterdiskriminierung verfassungswidrig ist. Das Urteil könnte auch für die Maitlisek Gossau Konsequenzen haben. Die Verantwortlichen beziehen Stellung.
Schulwesen Es sei ein bedauernswerter und nur schwer nachvollziehbarer Entscheid, teilt der Schulrat gemeinsam mit der Schulleitung der Maitlisek Gossau am Montag in einer Medienmitteilung mit. Das Urteil habe unmittelbare Auswirkungen auf das bewährte Schulmodell. Die Verantwortlichen kommen nach einer ersten Analyse des Urteils zum Schluss, dass die Schule aufgrund des knappen verbleibenden Handlungsspielraums dazu gezwungen ist, Anpassungen am gegenwärtigen Schulkonzept vorzunehmen.
Kritisch beurteilt der Schulrat insbesondere, dass ohne Rücksicht auf bewährte Lösungen und regionale Besonderheiten in ein funktionierendes, lokal verankertes Schulsystem eingegriffen wird. Trotz der neuen Ausgangslage bekräftigt der Schulrat seine Überzeugung, dass die Maitlisek mit ihrem Schulmodell eine wichtige Rolle auf dem Gossauer Bildungsplatz spiele. «Die Maitlisek wurde vor über hundert Jahren mit dem Ziel der Mädchenförderung gegründet. Die hohe Nachfrage der Schülerinnen zeigt auf, dass der geschlechtergetrennte Unterricht für einzelne Jugendliche Vorteile haben kann», sagt Birgit Berger-Cantieni, Schulratspräsidentin der Maitlisek Gossau. Das Angebot der Maitlisek ist freiwillig, niemand muss in Gossau also in den geschlechtergetrennten Unterricht gehen. Das Bundesgerichtsurteil schränke demnach lediglich die Entscheidungsfreiheit der Mädchen ein. Auch pädagogisch biete das Angebot der Maitlisek einen Mehrwert. Die Schule stärke die Entwicklung der Mädchen und vermittle zudem ein positives Frauenbild.
Das Bundesgericht zweifelte im Urteil zur Mädchenschule St.Katharina auch deren religiöse Neutralität an. Auch dies ist für den Schulrat der Maitlisek Gossau schwer nachzuvollziehen. Das Bundesgericht habe die konkrete Umsetzung der Wertebildung an den Mädchenschulen völlig ignoriert. «Die Maitlisek Gossau steht Schülerinnen aller Religionen und Konfessionen offen. Wir begleiten unsere Mädchen mit der Haltung, dass Werte Sicherheit, Vertrauen und Selbstbewusstsein vermitteln. Wir tun dies mit der Wertehaltung des Christentums und mit einer altersgemässen Spiritualität, wie dies auch an öffentlichen Schulen im Kanton St.Gallen im Bereich des Religionsunterrichts der Fall ist», so Berger-Cantieni. Der Schulrat der Maitlisek Gossau analysiert derzeit intensiv das Bundesgerichtsurteil, um innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens pädagogisch sinnvolle und strategisch tragfähige Lösungen zu entwickeln. Dabei steht im Zentrum, eine Lösung zu finden, die dem Urteil entspricht und gleichzeitig das Profil sowie die Bedeutung der Schule für den Bildungsstandort Gossau möglichst erhält.
Parallel beobachtet der Schulrat aufmerksam die politischen Entwicklungen – etwa die Motion zur Schulformenvielfalt vom 7. März im Kantonsrat oder eine einfache Anfrage der SP Gossau-Arnegg vom 15. Mai an den Stadtrat. Die Gespräche zur Zukunft der Maitlisek würden eng mit der Stadt Gossau, der Schulgemeinde Andwil-Arnegg und den Landeskirchen geführt. Der Schulrat bittet Politik und Öffentlichkeit um Geduld, da die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung Zeit und Sorgfalt erfordere. Ein klarer Fahrplan ist festgelegt: Bis Ende der Sommerferien erfolgt die vertiefte juristische Prüfung mit ersten pädagogischen Varianten. Ab August starten Gespräche mit den Partnern, bis Ende Oktober soll ein Entscheid für den Schulstart 2026 und darüber hinaus gefällt werden. Die Öffentlichkeit wird im November an einer Informationsveranstaltung orientiert.
Von Selim Jung
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