21.05.2025 14:01
Einwohnerrat befürwortet Teilrevision des Baureglements
Der Artikel 21 im Baureglement der Gemeinde Herisau wird angepasst
Der Einwohnerrat hat nebst der Jahresrechnung 2024 mit 21 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung auch die Teilrevision des Baureglements angenommen. Der allgemein geltende Mindestabstand zu Strassen von fünf Metern soll aufgehoben werden.
Baureglement Neu sollen die Strassenabstandsbestimmungen nach Strassengesetz gelten. Vor der Einwohnerratssitzung gingen zwei Anträge sowie ein Rückweisungsantrag der SP ein. Das Baureglement der Gemeinde Herisau ist seit 1994 in Kraft und es sieht aktuell einen Strassenabstand von fünf Metern vor. Das Gesetz über Staatsstrassen wurde 2009 durch das Strassengesetz ersetzt. Dieses sieht andere Bestimmungen zu Strassenabständen vor, weshalb für Bauten entlang von Kantonsstrassen weiter der Abstand von fünf Metern gilt. Ausserdem können Gemeinden mit dem Reglement für Gemeindestrassen und öffentliche Strassen im privaten Eigentum kleinere oder grössere Strassenabstände festlegen.
«Teilrevision bringt Klarheit»
Der Gemeinderat beantragte beim Einwohnerrat, dass die Bestimmungen zu den Strassenabständen geändert werden sollen. «Die Teilrevision soll ausserhalb der laufenden Ortsplanungsrevision geschehen, damit Rechtsunsicherheit in laufenden Baubewilligungsverfahren beseitigt werden können», sagte Sandra Nater, Gemeinderätin. Die Ortsplanungsrevision kommt frühestens Anfang 2027 zur Abstimmung, darum soll der Artikel 21 schon jetzt an die kantonalen Vorgaben angepasst werden. Werde das Reglement nicht angepasst, komme es nebst Rechtsunsicherheiten zu Verzögerungen. «Die innere Verdichtung steht im Fokus, weswegen Abstände von fünf Metern dafür massiv zu hoch sind», so Nater. Hansueli Diem (EVP) und seine Fraktion befürworteten die Teilrevision. «Wir können die Begründungen nachvollziehen, die Praxistauglichkeit muss sich noch herausstellen.» Auch die SVP-Fraktion unterstützte die Teilrevision. «Es gilt, das veraltete Reglement an das geltende anzupassen. Die Teilrevision bringt Klarheit und Rechtssicherheit», sagte Andreas Kurz.
Antrag vom Rat abgelehnt
Die SP war geteilter Meinung. «Wir können die Argumentation nachvollziehen, aber das kantonale Reglement ist schon 16 Jahre in Kraft. Kann man nicht noch ein paar Jahre warten? Die Ortsplanung könnte länger dauern, als uns lieb ist und wir könnten bei einer Ablehnung dieser immer noch auf die Teilrevision zurückkommen. Die SP ist mehrheitlich gegen die Teilrevision und stellt einen Rückweisungsantrag für das Geschäft», so Michael Kellenberger. Bei der Ortsplanungsrevision ist vorgesehen, dass es zu einer Totalrevision des Baugesetzes kommt. «Haben Sie schon einmal gebaut? Da ist das Wichtigste, Rechtssicherheit zu haben – jene die investieren wollen, brauchen diese Sicherheit», wandte sich Einwohnerrat Roman Wäspi (PU) an die SP. Der Antrag von Kellenberger wurde später für ungültig erklärt – laut Gemeindeschreiber Thomas Baumgartner müsse ein Rückweisungsantrag immer einen konkreten Auftrag enthalten.
Bessere Kommunikation
Regula Ritter (GLP) erwähnte in der Debatte, sie habe von der Mitwirkung der Totalrevision erst in Vorbereitung für die Sitzung erfahren. «Es ist üblich bei dieser Art von Geschäft kurze Fristen zu haben, aber im digitalen Zeitalter wäre es möglich gewesen, Parteien und andere Interessierte auf die Mitwirkung hinzuweisen», sagte Ritter. Sie zeigte sich zudem befremdet, dass der Gemeinderat keine Angaben zu den eingegangenen Eingaben gemacht habe. «Wie sollen wir als Einwohnerrat beraten, wenn wir keine Inhalte über die genutzte Mitwirkung erhalten?» Sie erwarte künftig eine bessere Kommunikation.
«Die Totalrevision folgt noch»
Benedict Vuilleumier (FDP) meinte, dass der Prozess mit Auflage vielleicht nicht optimal gelaufen sei. «Aber wir rufen die Verwaltung immer auf, pragmatisch zu handeln und Zurückhaltung zu üben. Ich habe das Gefühl, wir machen aus einer Mücke einen Elefanten. Es geht darum, das übergeordnete Recht anwenden zu können – die Totalrevision folgt ohnehin noch.» Am Ende der Debatte wurde die Teilrevision mit 21 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Mit der Annahme wird der Artikel 21 geändert, der den Strassenabstand von Bauten und Anlagen regelt. Der Entscheid des Einwohnerrats untersteht dem fakultativen Referendum.
Stefanie Rohner