Kartrin Corazza
veröffentlicht unter dem Künstlernamen Katy O. ihr erstes Soloalbum.
Je höher der Pflegebedarf, desto grösser die zeitliche und körperliche Belastung für Angehörige. adobestock
In St. Gallen gibt es keine direkte finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige wie Pflegegeld. Dennoch gibt es alternative Maßnahmen, um pflegende Familienmitglieder zu entlasten. Eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit sind Betreuungsgutschriften, die über die AHV beantragt werden können. Diese Gutschriften sollen Lohnausfälle, die durch die Pflege entstehen, teilweise ausgleichen.
Zudem haben sie langfristige Vorteile, da sie sich positiv auf die Rentenberechnung auswirken. Pflegebedürftige Personen selbst können Hilfslosenentschädigung oder Assistenzbeiträge erhalten. Diese Leistungen, die je nach Pflegebedarf gestaffelt sind, werden von den Sozialversicherern verwaltet und tragen zur finanziellen Stabilität der Pflegenden bei.
Eine weitere Möglichkeit, um eine faire Entlohnung für pflegende Angehörige zu gewährleisten, ist die Anstellung über Spitex-Organisationen. Diese bieten pflegenden Familienmitgliedern die Chance, für ihre Pflegearbeit bezahlt zu werden, was besonders bei intensivem Pflegebedarf eine große Hilfe sein kann. Die Entlohnung richtet sich nach dem Pflegeumfang, dem erforderlichen Zeitaufwand und den Stundensätzen, die die jeweilige Spitex-Organisation festlegt. Um eine Anstellung bei einer Spitex zu bekommen, muss jedoch der Pflegebedarf der betreuten Person genau definiert und nachgewiesen werden. Praktische Hilfsmittel wie der Lohnrechner von Pflegewegweiser helfen den pflegenden Angehörigen dabei, eine faire Bezahlung zu berechnen und ihre Ansprüche besser einzuschätzen. Weitere Informationen und der Rechner selbst sind auf https://pflegewegweiser.ch/lohnrechner/ zu finden, was eine wertvolle Unterstützung bei der Kalkulation der Pflegeleistungen darstellt.
Die Balance zwischen der familiären Pflege und einer regulären Berufstätigkeit ist für viele Angehörige eine enorme Herausforderung. Häufig müssen Pflegende ihre Arbeitszeit reduzieren oder sogar ganz aufgeben, um der Pflege gerecht zu werden. Das führt oft zu spürbaren finanziellen Einbußen. Um diese Situation zu entschärfen, bieten einige Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitarbeit oder Homeoffice an, die den Pflegenden ermöglichen, weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Immer mehr Arbeitgeber in der Schweiz haben erkannt, wie wichtig solche Modelle für ihre Mitarbeitenden sind, und bieten neben flexiblen Arbeitszeiten auch unbezahlten Urlaub für Angehörige in Pflegesituationen an. Darüber hinaus erlaubt das Schweizer Arbeitsgesetz pflegenden Angehörigen in Notfällen, kurzfristigen Urlaub zu nehmen, um akute Pflegebedürfnisse zu decken.
Rechtliche Rahmenbedingungen und soziale Absicherung
Pflegende Angehörige in der Schweiz sind durch gesetzliche Regelungen sozial abgesichert. Betreuungsgutschriften, die über die AHV beantragt werden, helfen, Lohnausfälle zu kompensieren und wirken sich positiv auf die Rentenberechnung aus. Zusätzlich können Pflegebedürftige Hilfslosenentschädigung oder Assistenzbeiträge erhalten, um die finanzielle Belastung zu mindern. Diese Maßnahmen sorgen für eine grundlegende soziale Absicherung pflegender Angehöriger.
pd
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