Mathias Gabathuler
hat Gespräche zum Sportpark Gründenmoos wieder aufgenommen.
Für die Neubeschaffung von Smart-Displays an den städtischen Schulen unterbreitet der St.Galler Stadtrat dem Stadtparlament ein Kreditbegehren von 900'000 Franken. Geplant ist, mindestens 60 der noch nicht ausgestatteten Primarschulzimmer mit vorwiegend interaktiven Geräten auszurüsten.
Schule Seit 2008 werden in den städtischen Schulen interaktive Wandtafeln eingesetzt. Dieser Beschluss gilt nach dem Stadtrat für die Neubeschaffung weiterer Smart-Displays in den Schulen als Richtungsentscheid. Insgesamt sind heute 235 von 350 Klassenzimmern mit interaktiven Wandtafeln bestückt. Während die Oberstufenschulzimmer vollständig ausgerüstet sind, verfügen die Primarschulzimmer nur teilweise über solche. Wegen des Anstiegs der Schülerzahlen und der Klassenbildung sind zusätzliche Unterschiede in der Grundausstattung der Klassenzimmer an den Primarschulen entstanden, die nun reduziert werden sollen.
Digitale Medien sind heute unverzichtbar, da ein Grossteil der heutigen Lehrmittel ausschliesslich digital verfügbar ist. Wie der Stadtrat in seiner Botschaft weiter ausführt, kommen heute insbesondere Lehrmittel zum Einsatz, die auf die Funktionalitäten moderner Smart-Displays abgestimmt sind. Das kantonale Bildungsdepartement empfiehlt als Mindeststandard für die digitale Transformation die Ausrüstung aller Schulzimmer mit einer multimedialen Präsentationstechnik. Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hochschule werden im Umgang mit den modernen Unterrichtstechniken geschult.
Der Kredit soll über einen Zeitraum von fünf Jahren in Tranchen eingesetzt werden. Aufgrund der unterschiedlichen räumlichen und pädagogischen Gegebenheiten wird jeweils in Absprache mit der Schulleitung entschieden, ob die Smart-Displays auf mobilen Ständern oder an der Wand montierten Pylonen installiert werden. Es sind kontinuierliche Installationen während der Schulferien geplant. Das Stadtparlament hat an der letzten Budgetsitzung entschieden, für dieses Projektvorhaben keinen konstitutiven Beschluss zu fassen, sondern eine separate Vorlage zu verlangen, was nun erfolgt ist. Die Vergabe wird vorschriftsgemäss im offenen Verfahren erfolgen.
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