Denise Hofer
«Verknüpfung» ist eine nachhaltige und verbindende Kunstinstallation.
Symbolbild.
Das Departement des Innern des Kantons St.Gallen hat eine Abstimmungsbeschwerde gegen das neue Personenbeförderungsreglement der Stadt St.Gallen abgewiesen. Das Reglement könnte voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten.
Taxiwesen Die Einführung des neuen Personenbeförderungsreglements, auch bekannt als Taxireglement, verzögerte sich aufgrund einer Abstimmungsbeschwerde, die beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen eingereicht wurde. Die Beschwerde, eingereicht von einem in St.Gallen tätigen Taxiunternehmen, richtete sich insbesondere gegen die geplante Begrenzung der Anzahl der Standplatzbewilligungen, die pro Taxiunternehmen vergeben werden sollen. Die Beschwerde wurde nun abgelehnt, wodurch die nächsten Schritte zur Umsetzung des neuen Reglements eingeleitet werden können. Trotz der Ablehnung der Beschwerde ist das Personenbeförderungsreglement noch nicht endgültig beschlossen. Die Stadt St.Gallen hat erklärt, dass man grundsätzlich offen für Anpassungen in Bezug auf die Limitierung der Standplatzbewilligungen sei. Laut einer Medienmitteilung der Stadt St.Gallen sollen die neuen Bestimmungen dem Prinzip der Wirtschaftsfreiheit und dem Binnenmarktrecht gerecht werden. Neben dem klassischen Taxigewerbe werden auch App-basierte Personenbeförderungsdienste in das Reglement aufgenommen. Die Einführung des neuen Reglements wird voraussichtlich im Sommer 2025 erfolgen.
sj/pd
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