Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Die im Historischen Saal des Bahnhofgebäudes beschenkten Mitwirkenden: (Von links) Tatjana Pinto Cordoso, Thomas Schmid und Thomas Metzger.
An einer Veranstaltung des Vereins Ombudsstelle Kinderrechte Ostschweiz (omki) orientierten St. Galler Vertreterinnen und Vertreter von für die Kinderrechte sich engagierenden Organisationen über ihre Projekte. Im Vordergrund stand ein Referat von Tatjana Pinto Cardoso von der St. Galler Dienststelle Gesellschaftsfragen über die Projekte der «kinderfreundlichen Stadt».
omki Der St. Galler Aktionsplan 2025 bis 2028 basiert auf einer Standortbestimmung von UNICEF und der FH Ost und sieht unter anderem die Schaffung eines konzeptionell verankerten Partizipationsverständnisses in der Stadtverwaltung vor. Er soll Klarheit und Konsistenz in den Bemühungen um Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten für Kinder schaffen. Dazu hat die Dienststelle Gesellschaftsfragen ein Handbuch veröffentlicht. Mit Angeboten wie der Jugendinformation «Tipp» oder der Jugend-App gibt es bereits Beratungs- und Anlaufstellen. Weniger im Fokus standen bisher die Anliegen von Kindern im frühen Kindesalter sowie im Kindergarten- und Primarschulalter. Das bestehende städtische Online-Formular für Kinderanliegen soll zu einem altersgerechten Mitwirkungsgefäss in Zusammenarbeit mit den Kindern entwickelt werden.
Im Aktionsplan werden auch ganz konkrete Schritte aufgeführt. So soll beispielsweise das Freizeitangebot «Stadtdetektive», das bis anhin im Rahmen des Sommerplausches durchgeführt wurde, reaktiviert werden. Die Kinder sollen die Möglichkeit haben, ein Quartier genau zu erkunden. Vorgesehen ist auch ein Partizipationsprojekt mit Kindern zum Thema Klimaschutz. Im Rahmen der politischen Bildung soll zweimal jährlich für Kinder eine Führung durch das Rathaus oder andere Verwaltungsstellen erfolgen, um spielerisch die politischen Abläufe kennenzulernen. Einiges ist bereits umgesetzt, wie die Verbesserung der Schulwegsicherheit aus Sicht der Kinder. Der Fokus liegt auch auf der Verbesserung des Bisherigen, so beim bestehenden Beschwerdemanagement in der Tagesbetreuung. Zu beachten sind aufgrund der städtischen Sparpläne immer die Kosten, sodass nicht alles Wünschbare sofort umgesetzt werden kann.
Thomas Schmid vom Institut für Soziale Arbeit und Räume (IFSAR) der FH Ost gab Einblick in das Konzept des Forschungsprojekts «Kinderrechtebarometer». Ziel ist es, repräsentative Daten über die Umsetzung der Kinderrechte und das subjektive Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen zu erhalten. Professor Thomas Metzger von der PHSG erläuterte das mit der PHLU lancierte «Certificate of Advanced Studies» (CAS) «Kind, Demokratie und Menschenrechte leben, lernen und lehren». Das Ziel ist, dass alle Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, systematisch in Kursen für Kinderrechte geschult werden.
Abschliessend informierten die Ombudspersonen der Ombudsstelle Ostschweiz mit Nottelefon, Severin Bischof, Laura Facetti und Stephan Zlabinger, über die von ihnen bearbeiteten Fälle. Pro Jahr gingen in den letzten fünf Jahren 15 bis 19 Fragen und Beschwerden ein. Im Vordergrund standen Verfahrensfragen im Kinderrecht und KESB-Entscheide. An die Ombudsstelle wandten sich namentlich sorgeberechtigte Fachpersonen, Eltern und nur einzelne Jugendliche. Bei Kindern zeigt sich eine Hemmschwelle, was nicht verwundert. Ein Fall betraf die Schulhauszuweisung für ein in nächster Nähe zu einem Primarschulhaus wohnendes Schulkind, das ein 1,9 Kilometer entferntes Schulhaus besuchen musste. Die Familie ergriff aufgrund der Beratung Rechtsmittel.
Die Ombudsstelle Kinderrechte Ostschweiz (omki) ist eine niederschwellige, kostenlose, neutrale und unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle Fragen rund um die Rechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere das Recht auf Partizipation. Die Stelle hilft den Kindern und Jugendlichen, zu ihren Rechten zu kommen und bei allen Verfahren, die sie betreffen, wahrgenommen, beteiligt, angehört und gegebenenfalls vertreten zu werden. Sie berät kostenlos auch Fachpersonen und Erwachsene mit Fragen zu Kinderrechten und ist Anlaufstelle für Verfahren, bei denen die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht oder zu wenig berücksichtigt werden. Nach Vereinspräsident Beat Landolt ist in Fachkreisen und Politik unbestritten, dass es solche Ombudsstellen braucht. Leider sind sich Bund und Kantone seit mehr als zehn Jahren nicht einig über die Finanzierung beziehungsweise darüber, ob eine nationale Ombudsstelle oder kantonale Ombudsstellen geschaffen werden sollen. Erreichbar ist die Stelle telefonisch über 079 303 18 89 oder über E-Mail .
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