Ursula Forrer
feierte mit der Stiftung Zeitvorsorge das 10-Jahres-Jubiläum.
Lydia Wenger und Jenny Heeb setzen sich für mehr Energie beim Kampf gegen die Armut ein.
Jeder dritte Sozialhilfebeziehende in St.Gallen ist erwerbstätig. Diese Working Poor müssen ergänzend zum Erwerbseinkommen durch Sozialhilfeleistungen unterstützt werden, weil der Lohn nicht ausreicht. Durch die Teuerung, insbesondere der Mietkosten und der Krankenkassenprämien, ist die Armutsgefährdung allgemein stark angewachsen.
Sozialhilfe Bei den unterstützten Erwerbstätigen handelt es sich insbesondere um Personen in prekären Arbeitsverhältnissen (Arbeit auf Abruf, Gelegenheitsarbeit, befristete Anstellungen), wie der Stadtrat in Beantwortung einer Interpellation der SP-Stadtparlamentarierinnen Lydia Wenger und Jenny Heeb mit Fragen zum Ausmass der Armutsbekämpfung darlegt. Als armutsgefährdet gilt eine Person, wenn ihr verfügbares Einkommen weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens (44'300 Franken pro Jahr) beträgt. Gemäss einer Auswertung durch den Kanton liegt in der Stadt die Armutsquote bei 8,7 Prozent. Insgesamt unterstützt die Stadt 3595 Personen (ohne Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge). Gemäss einer Studie bezieht knapp ein Drittel der armutsbetroffenen Bevölkerung keine Sozialhilfeleistungen. Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass in der Stadt die Problematik des Nicht-Bezugs weniger ausgeprägt ist als in ländlichen Gebieten.
Wie der Stadtrat weiter informiert, wird durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Sozialen Dienste sowohl die materielle
Existenzsicherung als auch die Beratung und Begleitung von in Not
geratenen Einzelpersonen und
Familien sichergestellt. Aufgrund ihrer Lebensumstände, ihrer Fähigkeiten und ihres Gesundheitszustandes haben sie oft keinen oder nur einen erschwerten Zugang zum Sozial- und Arbeitsleben. Die Sozialhilfe fördert die persönliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit und unterstützt die soziale und berufliche Integration. Sie bietet auch Sozialberatungen an, an denen auch Personen unterstützt werden, welche keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen haben. Die Zahl der Beratungsleistungen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. In Ergänzung zu den städtischen Unterstützungsangeboten bestehen zahlreiche private Beratungsstellen, die sich den Problemen der Armutsbetroffenen annehmen. Mit einigen unterhält die Stadt Leistungsvereinbarungen. Einkommensabhängige Tarife insbesondere für die familienergänzende Kinderbetreuung und für Behandlungen in der städtischen Kinder- und Jugendzahnklinik erleichtern den Zugang. Der Stadtrat erachtet es als wichtig, dass das Beratungsstellenangebot noch besser aufeinander abgestimmt und vernetzt wird, um die Wirkung weiter zu verstärken. Die Sozialhilfe organisiert dafür verschiedene Austauschgefässe, so einen jährlichen Beratungsstellenanlass.
Zur Frage eines städtischen Mindestlohnes wird der Stadtrat aufgrund eines eben eingereichten politischen Vorstosses der St.Galler SP-Stadtparlamentarierin Alexandra Akeret noch Stellung zu nehmen haben. Für die Interpellantin stellt sich die Frage, ob ein städtischer Mindestlohn das Problem von Tieflöhnen, die zur Deckung der Lebenshaltungskosten nicht ausreichen, entschärfen könnte. Tieflöhne würden auch zu einer Belastung des Staates führen, da viele Betroffene auf Unterstützung angewiesen seien, stellt sie fest. Die Erfahrungen aus der
Covid-Pandemie sollten Anlass dazu sein, die Lohnsituation in der Stadt zu analysieren. In anderen Städten wie Winterthur, Biel, Bern, Luzern und Zürich gebe es Bestrebungen, einen städtischen Mindestlohn einzuführen und in Basel sei dies gar schon geschehen. Vom Stadtrat möchte Alexandra Akeret konkret wissen, wie viele Arbeitnehmende in der Stadt einen Lohn von unter 4000 Franken haben, wie viele vollzeitbeschäftigte Personen auf finanzielle Sozialhilfeleistungen angewiesen sind und welche Möglichkeiten der Stadtrat sieht, um einen städtischen Mindestlohn zu verankern.
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