Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Privatdetektiv Sterios Vlachos im Einsatz.
Immer wieder tauchen neue Personen auf, die sich Privatdetektiv nennen, aber über keine entsprechende Bewilligung verfügen. In Angebotsfächern von Grossverteilern in der Ostschweiz wirbt in letzter Zeit ein «Mann für alle Fälle – CH-Detektiv…», ohne über eine Bewilligung zu verfügen, und preist sich gleichzeitig auch als Lebensberater an.
Nachforschungen Eine weitere Person aus dem Kanton Thurgau soll sich ebenfalls als Berufsdetektiv im Raum St. Gallen ausgeben, obwohl er über keine hier gültige Bewilligung verfügt. «Viele versuchen sich in diesem Traumberuf, in letzter Zeit besonders viele», stellt der St. Galler Privatdetektiv Sterios Vlachos fest, der auch schwere Kriminalfälle aufgeklärt hat und kürzlich in zwei Fernsehsendungen aufgetreten ist. «Etliche, auch solche mit einer Bewilligung, geben rasch wieder auf und verschwinden von der Bildfläche. Denn die Aufträge sind nicht mehr so zahlreich wie früher. Zudem sind eine sehr gute Vernetzung und guter detektivischer Spürsinn erforderlich, um in diesem Beruf bestehen zu können.»
Es darf sich im Kanton St.Gallen niemand unbefugt Privatdetektiv nennen beziehungsweise als Privatdetektiv tätig werden. Privatdetektive bedürfen zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf Kantonsgebiet einer Bewilligung des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Die Bewilligung wird gemäss Verordnung Personen erteilt, die sich über die für eine einwandfreie Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse, insbesondere im Straf-, Prozess-, Polizei- und Waffenrecht, ausweisen können. Die Bewilligung wird verweigert, wenn der Gesuchsteller wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und der Eintrag noch nicht gelöscht ist. Das Departement gibt den bewilligten Privatdetektiven einen Ausweis im Kreditkartenformat ab, damit sich diese ausweisen können, was kein anderer Kanton tut. Es ist nach Vlachos wichtig, dass nach der Bewilligung gefragt wird, wenn sich jemand als Privatdetektiv ausgibt. Um qualitativ gute Detektivarbeit zu erreichen, sollte nur Personen ein Auftrag zu Nachforschungen erteilt werden, die eine Bewilligung erhalten haben und damit über das notwendige Fachwissen verfügen. Privatdetektive aus anderen Kantonen, die nur sehr kurzfristig im St.Galler Kantonsgebiet Nachforschungen betreiben, bedürfen allerdings keiner Bewilligung.
Die St.Galler Bewilligungsregelung bezeichnet Vlachos, der den ersten Ausweis im Kanton erworben hat, als streng und sollte anderen Kantonen als Vorbild dienen. Eine schweizerische (Konkordats-)Lösung wäre besser, hat sich aber als unmöglich erwiesen. Heute bestehen interkantonal die unterschiedlichsten Bewilligungsvorschriften, was den Durchblick erschwert und dazu führt, dass sich manche als Privatdetektive ausgeben, die die Voraussetzungen für diesen Beruf in keiner Weise erfüllen. Auch grosse Kantone haben zum Teil keinerlei Vorschriften erlassen.
Trotz der strengen Auflagen sind im Kanton St.Gallen wie in anderen Kantonen, die eine Bewilligung vorschreiben, recht viele Bewilligungen erteilt worden. Auf Anfrage hin gibt uns die Polizeisprecherin Martina Brassel bekannt, dass im Kanton St.Gallen aktuell 75 Personen über eine Bewilligung verfügen. In den letzten drei Jahren sind allein zehn Bewilligungen erteilt worden. Nach Vlachos sind von all diesen Bewilligungsinhabern nur noch wenige aktiv, weil sie zu wenige Aufträge erhalten haben. Die Bewilligungen werden auf Lebenszeit erteilt und bleiben bestehen, auch wenn längst keine berufliche Tätigkeit als Privatdetektiv mehr ausgeübt wird.
2023 arbeitete ein 42-jähriger Privatdetektiv aus dem Kanton Zürich für einige Tage im Kanton St.Gallen. Allerdings besass der Mann keine Bewilligung des Sicherheits- und Justizdepartements. Er wurde mit einer Busse von 300 Franken bestraft und musste die Verfahrenskosten von 550 Franken übernehmen. Gegenwärtig sind nach Brassel keine polizeilichen Interventionen gegen Personen im Gange, die sich ohne Bewilligung Privatdetektiv nennen.
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