Kartrin Corazza
veröffentlicht unter dem Künstlernamen Katy O. ihr erstes Soloalbum.
Die Flade bleibt eine öffentlich-rechtliche Schule.
Die St.Galler Regierung will die Existenz der Flade nicht untergraben und damit im neuen Volksschulgesetz den diskutierten Passus nicht streichen, wonach der Katholische Konfessionsteil in der politischen Gemeinde St.Gallen als Oberstufenschulgemeinde eine Sekundarschule und eine Realschule führen kann.
Volksschulgesetz Als Grund führt die Regierung in Beantwortung einer Einfachen Anfrage von Mitte-Kantonsrätin Trudy Cozzio an, dass die Flade als öffentlich-rechtliche Schule eine langjährige Tradition besitze und in der Region St.Gallen dank ihrer anerkannt hohen Schulqualität eine grosse Wertschätzung geniesse. Sie sei ausserdem in der Bildungslandschaft der Stadt St.Gallen stark verankert. Endgültig wird allerdings voraussichtlich der Kantonsrat über die Beibehaltung der heutigen Regelung entscheiden.
Der Schulstandort der Flade sei gemäss Wortlaut des Volksschulgesetzes auf die Stadt St.Gallen begrenzt, das Einzugsgebiet aber viel grösser, präzisiert die Regierung. Gestützt mit Verträgen ermöglichten auch andere öffentliche Schulträger für Schülerinnen und Schüler einen unentgeltlichen Besuch der «Flade» unter Entrichtung eines entsprechenden Schulgeldes. Schülerinnen und Schülern, die nicht aus Vertragsgemeinden kommen, stehe der Besuch der Flade ebenfalls offen, wobei in diesem Fall die Eltern das Schulgeld zu tragen hätten.
Mögliche Auflagen für die Flade durch das Bundesgerichtsurteil bezüglich der katholischen Mädchensekundarschule St.Katharina in Wil bleiben trotz dieser Stellungnahme im Raum. Politische Kreise haben Widerstand gegen das Urteil angekündigt und planen eine Änderung der Kantonsverfassung, um geschlechtergetrennte Beschulung im Kloster- und Gallusschulhaus zu ermöglichen.
Franz Welte
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