Claudia Wetter
St.Galler Gerichte wollen erhöhte Geschäftslast mithilfe von IT bewältigen.
Die Einführung eines Stimmzwangs im Kanton St.Gallen wäre mit erheblichen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen verbunden, erklärt die Regierung in Beantwortung einer Interpellation von SP-Kantonsrat Martin Sailer, weshalb sie davon Abstand nehmen will.
Gemeindegesetz Mit dem Gemeindegesetz von 1979 wurde der Stimmzwang im Kanton St.Gallen abgeschafft, die Stimmpflicht blieb jedoch bestehen, bis sie durch die neue Kantonsverfassung 2003 ebenfalls abgeschafft wurde. Direkte staatliche Mobilisierungsmassnahmen erscheinen der Regierung nicht sachgerecht. Die Mobilisierung ist Sache der Parteien, der Verbände und der Zivilgesellschaft. Der Fokus der staatlichen Massnahmen liegt auf der Sicherstellung einfacher, transparenter und vertrauenswürdiger Verfahren. Nach der Regierung lässt sich das Schaffhauser Modell des Stimmzwangs nicht einfach auf den Kanton St.Gallen übertragen. Er besteht seit dem 19. Jahrhundert und wurde im Zuge der verschiedenen Verfassungsrevisionen wiederholt bestätigt. Politische Vorstösse zu seiner Abschaffung fanden in der Vergangenheit keine Mehrheiten. Die Pflicht wird heute weniger als staatlicher Eingriff denn als traditionell gewachsene Selbstverständlichkeit angenommen. Im Kanton St.Gallen aber würden erhebliche neue Vollzugskosten entstehen, welche die Bussenerträge von etwa 1,5 bis 2 Millionen wieder aufheben dürften. Die zu erwartende Erhöhung der Stimmbeteiligung würde die erheblichen Nachteile nicht aufwiegen.
we
Lade Fotos..