Markus Buschor
Trotz Überprüfung der «Public Library» steht der Stadtrat hinter dem Projekt.
Die neue Wohnsitzregelung bei einer Umsiedlung in ein Pflegeheim hat für grossen Unmut gesorgt.
Wohnsitzänderung Die neue Wohnsitzregelung bei einer Umsiedlung in ein Pflegeheim hat für grossen Unmut gesorgt. Es wird auch von einem Heimatverlust im Pflegeheim gesprochen, weil jetzt beim Eintritt in ein Heim in einer anderen Gemeinde zivilrechtlich ein neuer Wohnsitz erfolgt und nicht wie bisher ein Nebenwohnsitz mit Hauptwohnsitz am bisherigen Wohnort. Nun erklärt die St.Galler Regierung in Beantwortung einer Einfachen Anfrage im Kantonsrat, dass es aus rechtlichen Gründen gegenwärtig nicht möglich ist, die neue Regelung umzustossen. Sie verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes, wonach eine Person, die in ein Alters- und Pflegeheim in einer anderen Gemeinde einen neuen zivilrechtlichen Wohnsitz begründet. Ein Wohnsitzwechsel erfolgt indes nicht, wenn der Eintritt unfreiwillig erfolgt, das heisst die Person nicht mehr urteilsfähig ist. Die Zuständigkeit für die Pflegefinanzierung verbleibt jedoch bei der Gemeinde des bisherigen Wohnsitzes, die auch weiterhin in steuerlichen Belangen zuständig ist. Die Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes ist Gegenstand eines Vorstosses im Nationalrat.
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