Laura Bucher
Die Revision des Behindertengesetzes soll Barrieren beseitigen.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist eine grosse Herausforderung und mit Unannehmlichkeiten für die Verkehrsteilnehmende wie auch die Wittenbacher Bevölkerung verbunden.
Wittenbachs Gemeinderat hat entschieden, den Rekurs gegen das vom Kanton vorgeschlagene Verkehrskonzept zurückzuziehen, da keine andere Lösung mit weniger Nachteilen identifiziert werden konnte. Die bevorstehende Sanierung wird unvermeidliche Beeinträchtigungen für die Bevölkerung und Verkehrsteilnehmende mit sich bringen.
Wittenbach Die Sanierung der Romanshornerstrasse erstreckt sich über den Abschnitt zwischen dem Lee- und dem Zentrumskreisel und umfasst eine Erneuerung des Strassenaufbaus sowie der Werkleitungen. Geplant ist der Baubeginn im Frühling 2024. Die Arbeiten sollen je nach Witterungsverhältnissen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Im gleichen Zug wird auf dem Projektperimeter ein Geh- und Radweg erstellt. Die Romanshornerstrasse ist eine Hauptverkehrsader von und nach St.Gallen und stellt eine wichtige Verbindung für den öffentlichen und Individualverkehr dar. Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird eine Herausforderung sein, wobei der jeweilige Bauabschnitt gemäss Vorgaben des Kantons nur einseitig in Richtung St.Gallen befahrbar ist. Vom Wittenbacher Zentrum Richtung Romanshorn verläuft die Umfahrung über die Bahnhof-, Dottenwiler- und Grüntalstrassen. Fussgänger können die Baustelle mit Einschränkungen passieren, und der öffentliche Verkehr wird umgeleitet.
Der Gemeinderat hatte Bedenken gegenüber dem vorgeschlagenen Verkehrskonzept und reichte einen Rekurs ein. Nach sorgfältiger Prüfung ergab sich, dass keine bessere Lösung mit weniger Einschränkungen möglich ist. «Eine beidseitig befahrbare Verkehrsführung hätte zu längeren Bauzeiten, Wartezeiten an Ampeln und vermehrtem Ausweichverkehr geführt», erklärt Gemeindepräsident Peter Bruhin. Die Einbahnlösung ermögliche einen kontrollierten Verkehrsfluss, einen geregelten Fahrplan für den ÖV und verkürze die Bauzeit. Mit dem Rückzug des Rekurses kann der Kanton im Frühling mit den Bauarbeiten beginnen.
bs
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