Hungerstreik gegen Asylbescheid: Linke stellen sich hinter Welat Aydin
Seit dem 30. Juni hungert ein kurdischer Asylsuchender vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Er wartet seit über einem Jahr auf ein Urteil.
Seit dem 30. Juni hungert ein kurdischer Asylsuchender vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Er wartet seit über einem Jahr auf ein Urteil.
Asylgesuch Welat Aydin sitzt seit Ende Juni vor dem Eingang des Bundesverwaltungsgerichts in der Stadt St. Gallen. Zwei Campingstühle, aufgereihte Getränke, Kartonschilder: «Kein Mensch ist ein Aktenzeichen», steht auf einem. Auf einem anderen zählt er die Tage seines Hungerstreiks. Oder: «Gerechtigkeit auf Aufschub ist keine Gerechtigkeit – wie lange noch warten?» steht auf einem anderen Kartonschild.
Der Kurde flüchtete im November 2023 in die Schweiz. In der Türkei sei er jahrelang inhaftiert gewesen, erlebte danach Verfolgung und Folter, sagt er gegenüber «Nau» unter Berufung von KeyStone/SDA. Im März 2025 lehnten die Behörden sein Asylgesuch ab. Aydin legte Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht entschied bis heute nicht.
Aydin leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Angststörung. Fachleute bestätigen: Er braucht psychologische Behandlung. Mit dem Hungerstreik fordert er drei Dinge: eine Überprüfung seines Verfahrens, einen raschen Entscheid und Zugang zur nötigen Behandlung. Zu den St. Galler Nachrichten sagt Aydin vor dem Bundesverwaltungsgericht: «Ich will nicht in den Hungerstreik – ich muss!» Es gehe ihm gut, meint Aydin am Freitag. «Aber es geht mir auch nicht gut. Deshalb mache ich das alles.» Neben Aydin: Mitarbeitendende des Bundesverwaltungsgerichts am Mittagessen. Angesprochen auf den Mann, der neben ihnen hungerstreike, wollen sich die Mitarbeitenden nicht äussern. Man sei ohnehin nicht in der Rechtssprechung tätig, so der Tenor vor Ort.
Grüne auf Aydins Seite
Die Grünen Stadt und Region St. Gallen unterstützen diese Forderungen. «Ein Rechtsstaat zeichnet sich nicht nur durch sorgfältige Verfahren aus, sondern auch dadurch, dass Entscheide innert angemessener Frist gefällt werden», wird Co-Präsident Michael Breu in einer Medienmitteilung von den Grünen zitiert.
Wer über ein Jahr auf ein Urteil warte, lebe in belastender Unsicherheit – für traumatisierte Menschen mit gravierenden Folgen. Die Partei betont: Es gehe nicht darum, dem Verfahrensausgang vorzugreifen. Jeder Mensch habe Anspruch auf ein faires Verfahren und auf nötige medizinische Versorgung.
JUSO rief zur Kundgebung auf
Die JUSO Kanton St. Gallen geht weiter. Sie rief am vergangenen Donnerstagmorgen zu einer Solidaritätskundgebung auf, die noch am selben Tag um 19 Uhr auf dem Kornhausplatz stattfand. Knapp 50 Personen trafen sich dann auch vor den Toren des Hauptbahnhofs St. Gallen. Ein breites Bündnis fordert die sofortige Umsetzung von Aydins Anliegen. «Sein Kampf ist unser Kampf: gegen dieses mörderische Grenzregime und für das Recht aller Menschen auf ein Leben in Würde und Sicherheit», sagt Ryan Günther vom JUSO-Vorstand St. Gallen. Die Jungpartei fordert zudem einen generellen Ausschaffungsstopp in die Türkei und eine
systematische Erfassung von Hungerstreiks im Asylwesen.
SVP übt Kritik
Sascha Schmid, Fraktionspräsident der SVP Kanton St. Gallen, sieht den Fall anders. Aydins Asylgesuch sei
abgelehnt worden. Dass sich das Verfahren hinziehe, liege am Beschwerdeverfahren, das er beziehungsweise seine Anwälte selbst angestossen hätten. «Aus meiner Sicht handelte es sich um eine politisch
motivierte Zwängerei», sagt Schmid. Die Gerichte müssten unabhängig entscheiden. «Personen, die kein Recht auf Asyl haben, müssen die Schweiz verlassen.»
Die Kritik von Grünen und JUSO weist er zurück. «Ich finde es fragwürdig, dass die JUSO versucht, politisch auf einen Gerichtsentscheid einzuwirken.» Nachahmer erwarte er nicht, die Mehrheit der Bevölkerung teile diese Haltung nicht.
Auch eine Mitverantwortung des Staates am Gesundheitszustand Aydins sieht Schmid nicht. «Die Verantwortung liegt ausschliesslich bei ihm selbst und bei seinen Anwälten. Niemand sonst zwingt diesen Mann zu einem Hungerstreik.» Der Staat dürfe sich davon nicht beeinflussen lassen. «Würde der Entscheid nur wegen diesem Hungerstreik anders ausfallen, wäre das ein Skandal.»
Rüge Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht kennt den Fall. Man führe täglich Gespräche mit Aydin, sagt Kommunikationsleiter Artur Zazo gegenüber «Nau». Der Druck des Hungerstreiks beschleunige das Verfahren aber nicht. Die Dauer sei «relativ normal» – ein Umstand, der die Kritik erst recht befeuert.
Denn erst Mitte Juni rügte das Bundesgericht die eigene Vorinstanz scharf: eine «sehr grosse Anzahl von sehr lange hängigen Fällen». Ende November 2025 waren beim Bundesverwaltungsgericht 144 Asylfälle seit über 50 Monaten pendent. Das Bundesgericht sprach von strukturellen Mängeln und ungenügender Priorisierung alter Fälle. Dies gerade bei Verfahren, deren Ausgang für die Betroffenen existenziell sei. Ob Welat Aydin bald einen Entscheid erhält, bleibt offen. Sicher ist: Sein Fall ist kein Einzelfall.
Streik nach elf Tagen beendet
Am Samstag beendete Aydin seinen Hungerstreik. Auf Social Media schrieb er, die Solidarität und der
öffentliche Druck hätten dazu beigetragen, dass die Behörden erstmals auf sein Verfahren reagiert hätten. Abgeschlossen sei sein Asylverfahren aber weiterhin nicht. «Nicht, weil unser Kampf zu Ende ist, sondern weil unser Widerstand weitergeht», schrieb Aydin. Er kündigte an, sich juristisch, politisch und gesellschaftlich weiter für ein faires Verfahren einzusetzen. Zudem bedankte er sich bei allen, die ihn während der elf Tage begleitet hätten.
Von Marino Walser
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