Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Aufgrund mangelnder Sicherheitsstandards und nicht erfüllter Anforderungen an Besucherführung soll das Textilmuseum erneuert werden.
Die geplante Erneuerung des St.Galler Textilmuseums ist unbestritten, doch bei der Finanzierung will die vorberatende Kommission Anpassungen vornehmen. Der Kantonsbeitrag soll sinken, ein Teil der Kosten aus dem Lotteriefonds kommen und die Abschreibungsfrist verdoppelt werden.
Umbau Das St.Galler Textilmuseum, untergebracht im 140 Jahre alten «Palazzo Rosso», soll umfassend erneuert und umstrukturiert werden. Ziel des Projekts ist es, die wertvollen Objekte besser zu schützen und die Sammlungen sowie Ausstellungen für Besucherinnen und Besucher attraktiver und zugänglicher zu machen. Das historische Gebäude, das als Baudenkmal von kantonaler Bedeutung eingestuft ist, erfüllt weder die heutigen Sicherheitsstandards noch die Anforderungen an eine moderne Besucherführung. Geplant ist daher eine grundlegende Sanierung, die auch einen grosszügigen Ausstellungssaal vorsieht. Die Kosten sollen je zur Hälfte vom Kanton und der Stadt St.Gallen sowie von Drittmitteln getragen werden. Für den kantonalen Anteil in Höhe von 14,5 Millionen Franken beantragt die Regierung einen Sonderkredit.
Die vorberatende Kommission des Kantonsrats, geleitet von Markus Wüst aus Oberriet, hat die Vorlage geprüft. Bei einem Besuch vor Ort konnte sie sich ein Bild von den beengten Platzverhältnissen der Sammlungen machen und bestätigt den dringenden baulichen Handlungsbedarf. Dennoch äussert die Kommission Vorbehalte hinsichtlich der vorgesehenen Reserve im Bauprojekt. Sie schlägt daher vor, die Beiträge von Kanton, Stadt und privaten Geldgebern leicht zu senken. Der Kantonsbeitrag würde damit von 14,5 auf 13,9 Millionen Franken reduziert. Angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons und des aktuell gut gefüllten Lotteriefonds beantragt die Kommission ausserdem, 3,4 Millionen Franken – das entspricht 21,6 Prozent des Gesamtbetrags – aus diesem Fonds zu finanzieren. Somit müsste aus dem allgemeinen Staatshaushalt nur noch ein Sonderkredit in Höhe von 10,5 Millionen Franken bereitgestellt werden. Zusätzlich fordert die Kommission, die Abschreibungsdauer des Sonderkredits von bisher 10 auf 20 Jahre zu verlängern. Der Kantonsrat wird die Vorlage in der Herbstsession in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung ist in der Wintersession 2025 vorgesehen.
pd
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