Kontrollen ohne Wirkung? Zweifel an Tests für ältere Autofahrer wachsen
Personen ab 75 Jahren müssen ihre Fahrtauglichkeit beim Arzt testen lassen. Nach dem Unfall in Sedrun GR startet die Debatte nach der Sinnhaftigkeit erneut.
Personen ab 75 Jahren müssen ihre Fahrtauglichkeit beim Arzt testen lassen. Nach dem Unfall in Sedrun GR startet die Debatte nach der Sinnhaftigkeit erneut.
Autofahren Ende März erschütterte ein tragischer Unfall die Gemeinde Sedrun in Graubünden. Ein 87-jähriger Autofahrer verwechselte laut Polizei Gas und Bremse und fuhr in eine Skilagergruppe. Die Lehrerin der Gruppe starb. Drei Schüler wurden verletzt. Der Unfall löste erneut eine Debatte über ältere Menschen am Steuer aus. Laut Bundesamt für Strassen wurden in der Schweiz im Jahr 2025 insgesamt 52 324 Unfälle registriert. In 3998 Fällen galten Lenkerinnen oder Lenker ab 75 Jahren als Hauptverursacher. 23 Menschen kamen dabei ums Leben. 197 wurden schwer verletzt.
Auch bei den Ausweisentzügen zeigt sich ein ähnliches Bild. 2025 entzogen die Behörden 4153 Personen ab 75 Jahren den Führerausweis. Als Gründe nennt das Bundesamt
mangelnde Fahreignung sowie psychische oder körperliche Einschränkungen und Krankheiten. Im Kanton St.Gallen waren 1068 Personen betroffen. Gleichzeitig besassen
dort 33 345 Personen ab 75 Jahren einen Führerausweis für Personenwagen.
In der Schweiz gelten klare Regeln für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer. Wer über 75 Jahre alt ist, muss alle zwei Jahre zu einer medizinischen Kontrolluntersuchung. Die Kantone laden dazu auf und weisen Ärztinnen und Ärzte zu. Das
berichtet A. F.* aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. Die 77-Jährige hat die Untersuchung bereits
dreimal absolviert. Die Altersgrenze wurde 2019 von 70 auf 75 Jahre angehoben.
F. hält die Kontrollen grundsätzlich für sinnvoll. Sie sagt jedoch: «So, wie jeweils getestet wurde, trägt dies
absolut nichts zur Feststellung der Fahrfähigkeit bei». Sie schildert den Ablauf der Untersuchung. Sie musste Zahlen mit Buchstaben verbinden. Das habe wenige Minuten
gedauert. Danach folgten Gleichgewichtsübungen und ein Reflextest am Knie. Mit einer Stimmgabel
wurde das Empfinden an Füssen
und Händen geprüft. Zudem wurde nach Alkohol und Medikamenten gefragt. F. kritisiert die Aussagekraft der Befragung. Sie sagt: «Niemand sagt da, dass jeden Tag viel zu viel Alkohol getrunken wird. Und kaum jemand gibt eine übermässige Medikamenteneinnahme zu. Einen Bluttest gabs nie. Alles geschieht auf der Basis des Vertrauens. Das bringt schlussendlich niemandem etwas». Sie ergänzt: «Höchstens den Ärzten. Ich musste nämlich 130 Franken aus eigener Tasche bezahlen». Ihr Fazit lautet: «Diese Untersuche kann man sich sparen». Wichtiger seien praktische Tests.
Der Unfall von Sedrun hat auch politische Reaktionen ausgelöst. GLP Nationalrat Matthias Jauslin fordert beispielsweise obligatorische Fahrstunden für ältere Menschen. Damit soll ihre Fahrtauglichkeit überprüft werden. Ähnliche Forderungen kommen von Pro Senectute. Die Organisation spricht sich dafür aus, dass Personen ab 80 Jahren ihre Fahreignung jährlich nachweisen müssen. Dies soll nicht nur beim Arzt erfolgen, sondern auch im Strassenverkehr.
Freiwillige Fahrstunden gibt es bereits. Der TCS bietet entsprechende Kurse für Seniorinnen und Senioren an, etwa in St.Gallen Winkeln. Der Ehemann von F., ebenfalls über 75 Jahre alt, hat an einem solchen Kurs teilgenommen. Er wollte seine Fähigkeiten praktisch prüfen lassen. F. sagt: «Meiner Meinung nach sollten die praktischen Tests ins Gesetz aufgenommen werden». Eine Rückkehr zur Untersuchungspflicht ab 70 Jahren hält sie nicht für nötig. Sie sagt: «Heute sind die Menschen mit 70 rüstiger als noch vor einigen Jahren». «Ein wichtiger Baustein» Dr. med. Kristina Keller, Präsidentin der zuständigen Sektion der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM), hält die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen für ältere Autofahrer für notwendig. Sie sagt, diese Untersuchungen seien «ein wichtiger Baustein für die Verkehrssicherheit». Nach ihren Angaben ist entscheidend, wie sorgfältig die Untersuchung durchgeführt wird. Wenn
Ärztinnen und Ärzte sich an die Vorgaben der Verkehrszulassungsverordnung halten, dauere eine seriöse Untersuchung der Stufe 1 zwischen 45 und 60 Minuten Minuten (je nachdem auch, wie gut man die Person kennt). Diese Standards würden auch in den Schulungen der Fachgesellschaft vermittelt.
Für die Kontrolle der Qualität sieht Keller nicht die Fachgesellschaft in der Verantwortung. Zuständig seien die kantonalen Strassenverkehrsämter. Dort liege auch die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Keller betont zudem, dass in der öffentlichen Diskussion häufig zwei Begriffe verwechselt würden. Die Untersuchung kläre, ob jemand die medizinischen Mindestanforderungen erfüllt und damit grundsätzlich zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Sie sagt: «Bei der Untersuchung wird aber nicht die Fahrkompetenz und auch nicht die Fahrfähigkeit beurteilt.»
Damit unterscheide sich die Fahreignung von der Fahrfähigkeit. Eine Person könne aus medizinischer Sicht geeignet sein, ein Auto zu lenken, im konkreten Moment aber dennoch nicht sicher fahren, z.B. wegen Substanzkonsum oder einem akuten medizinischen Problem. Keller warnt deshalb davor, diese beiden Fragen miteinander zu vermischen. Sie sagt: «Das darf bei dieser ganzen Diskussion nicht ausser Acht gelassen werden und auch nicht vermischt werden.»
Marino Walser
Als langjähriger Hausarzt und Untersucher für Fahrtauglichkeit kann ich nur voll und ganz zustimmen. Obligatorische Testfahrten wären viel sinnvoller.
Dr. med. Bernhard Sorg antworten
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