Mathias Gabathuler
hat Gespräche zum Sportpark Gründenmoos wieder aufgenommen.
Verkehr Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern halten sich oft nicht an Verkehrsregeln. Dies bestätigt die Stadtpolizei St.Gallen. E-Scooter dürfen in der Schweiz ab 14 Jahren nur mit einem Mofa-Führerausweis gelenkt werden. Ab 16 Jahren ist das Fahren führerscheinfrei möglich. Zugelassen ist der Verkehr lediglich auf der Strasse, das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Ebenso ist das Mitnehmen einer zweiten Person untersagt. «Wir stellen regelmässig fest, dass sich E-Scooter-Fahrende nicht an diese Verkehrsregeln halten», so ein Sprecher. Konkrete Unfallzahlen für E-Scooter liegen nicht vor. Eine leicht steigende Tendenz bei Unfallbeteiligungen wird jedoch vermutet. Bei Verkehrskontrollen werden E-Trottinett-Fahrende regelmässig überprüft, insbesondere auf Einhaltung des Mindestalters und Besitz eines Mofa-Führerausweises. Auch das häufige Fahren zu zweit wird beobachtet. Verstösse werden gemäss den geltenden Verkehrsregeln geahndet. Neben Ordnungsbussen können in schwerwiegenden Fällen auch Strafanzeigen erfolgen. Die Stadtpolizei betont jedoch, dass detaillierte Zahlen zu Kontrollaktionen und Sanktionen nicht verfügbar sind.
sj
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