Kartrin Corazza
veröffentlicht unter dem Künstlernamen Katy O. ihr erstes Soloalbum.
Die Kantonsregierung weist den Vorwurf zurück, dass mit Unterstützungsleistungen für Sexarbeitende, die über den Schutz der Gesundheit hinaus erbracht werden, Prostitution gefördert werde.
Die Anlaufstelle für Frauen in der Prostitution «Maria Magdalena» in St.Gallen - mit einem breiten Unterstützungsangebot im gesundheitlichen und sozialen Bereich - wird von der Regierung weiterhin als wichtige staatliche Dienstleistung erachtet. Sie erklärt in Beantwortung einer Interpellation von EVP-Kantonsrat Jascha Müller, es gelte insbesondere, die Gesundheitsversorgung für Sexarbeitende zu verbessern.
Prostitution Weiter sei den Sexarbeitenden der Zugang zu präventiven, behandelnden und beratenden Angeboten zu erleichtern. Ein zentrales Anliegen sei dabei die Prävention sexuell übertragbarer Infektionen wie HIV, Syphilis, Gonorrhoe und Chlamydien durch gezielte Aufklärungsarbeit, ihre frühzeitige Erkennung durch regelmässiges Testen und zügige Behandlung. Im Weiteren sei es auch wichtig, Sexarbeitende in arbeitsrechtlichen, sozialversicherungstechnischen und anderen Fragen zu unterstützen. Dies erhöhe die Sicherheit für die im Sexgewerbe tätigen Personen.
Die Regierung erklärt auf die Frage, ob es Aufgabe des Staates sei, im Bereich der Prostitution über den Schutz der Gesundheit hinaus weitere Unterstützungsleistungen zu erbringen, eine Grundlage der Tätigkeit sei das eidgenössische Epidemiengesetz. Dieses habe zum Ziel, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Eine weitere Grundlage biete das kantonale Gesundheitsgesetz. Dieses bilde die Basis für die Gesundheitsvorsorge, welche darauf abziele, die Entstehung von Krankheiten zu verhindern. Der Zugang zur Zielgruppe werde durch die aufsuchende Sozialarbeit von «Maria Magdalena» gewährleistet.
Die Regierung macht auch darauf aufmerksam, dass die Rahmenbedingungen für die Sexarbeit kantonal unterschiedlich geregelt sind, besonders hinsichtlich des Arbeitsplatzes, der Entlöhnung, der Miet- und Arbeitsverträge sowie der Sozialversicherungsabgaben. Im Kanton St.Gallen könnten Sexarbeitende aus dem EU-/EFTA-Raum für 90 Tage tätig werden. Die Anmeldung für das Online-Verfahren erfolge jedoch ausschliesslich über Betreibende von Etablissements, da die völlig selbständige Tätigkeit an diverse Auflagen gebunden sei. Viele Sexarbeitende kämen wie in anderen Branchen auch mit geringen Sprachkenntnissen oder eingeschränktem Wissen über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen in die Schweiz. Die Unterstützung dieser Personen sei daher wichtig, damit sie sich zurechtfinden und die geltenden Vorschriften einhalten zu können.
Die Regierung bezeichnet bewusst die sexuellen Dienstleistungen als Arbeit. Diese sei in der Schweiz eine legale Tätigkeit. Je selbstverständlicher von Arbeit gesprochen werde, desto weniger könnten Diskriminierung, Stigmatisierung und Ausbeutung entstehen. Wenn Sexarbeit nicht als Arbeit anerkannt werde, seien Sexarbeitende von Arbeitsrechten ausgeschlossen. Die Fachstelle «Maria Magdalena» diene der Prävention und dem Schutz der Arbeitenden und habe nichts mit Gewerbeförderung zu tun. Die Fachstelle führe auch keine Spendenaktionen durch, wie im politischen Vorstoss vermerkt, weise aber im Internet auf den Nothilfefonds unter Angabe des Postkontos hin, weil dieser durch Spenden finanziert werde. Diese Mittel würden zweckgebunden für akute finanzielle Notlagen von Sexarbeitenden eingesetzt. Die Aidshilfe Schweiz leiste ebenfalls jährlich einen Beitrag.
Schliesslich stellt die Regierung in Abrede, dass der auf der Plattform der «Maria Magdalena» verwendete rote Regenschirm unangebracht sei. Es handle sich um das Symbol des Internationalen Komitees für die Rechte der Sexarbeiterinnen für Widerstand gegen Diskriminierung.
Franz Welte
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