Mathias Gabathuler
hat Gespräche zum Sportpark Gründenmoos wieder aufgenommen.
Die Stadtpolizei St.Gallen ergreift zusätzliche Massnahmen für die zwei nächsten Liga-Heimspiele des FC St.Gallen. Grund dafür sind die Fanausschreitungen der FCSG-Anhänger vom 13. Dezember beim Ausswertsspiel in Thun.
Nach schweren Ausschreitungen von Anhängern des FC St.Gallen beim Auswärtsspiel in Thun zieht die Stadtpolizei St.Gallen Konsequenzen. Für zwei kommende Heimspiele werden verschärfte Sicherheitsmassnahmen verfügt, während strafrechtliche Abklärungen in mehreren Kantonen laufen.
Fanausschreitungen Das Auswärtsspiel des FC St.Gallen gegen den FC Thun vom 13. Dezember 2025 hatte massive Ausschreitungen zur Folge. Bereits während der Anreise randalierten einzelne Personen im Extrazug: Sie schlugen Scheiben ein, rissen Sitze heraus, warfen Teile davon aus dem Zug und besprayten mehrere Wagen. Der Sachschaden beläuft sich auf über 100'000 Franken. Auch am Zielort kam es zu weiteren Sprayereien, massivem Abbrennen von pyrotechnischem Material, Bedrohungen von Mitarbeitenden des öffentlichen Verkehrs sowie zu anstössigen Bannern gegen die Polizei im Stadion. Die zuständige Stadträtin Sonja Lüthi verurteilte das Verhalten der St.Galler Anhängerschaft deutlich. «Sachbeschädigungen und Hassaufrufe gegenüber Angehörigen der Polizei stellen klare Grenzüberschreitungen dar», erklärte sie. «Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten täglich einen anspruchsvollen und unverzichtbaren Dienst für die Sicherheit der Bevölkerung – in Stadt und Kanton. Der respektvolle Umgang miteinander ist eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen.»
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle erfolgt kantonsübergreifend. «Die Zuständigkeit für laufende Verfahren liegt dort, wo die Straftaten gesetzt wurden – in Bezug auf die Vorfälle in Thun liegt die Zuständigkeit bei der Kantonspolizei Bern», sagt Dionys Widmer, stellvertretender Leiter Kommunikation der Stadtpolizei St.Gallen. Auch in der Stadt St.Gallen selbst kam es im Zusammenhang mit dem Spiel zu Straftaten. Es kam zu einer Sprayerei an einer Hausfassade, einer Schmiererei an einem Patrouillenfahrzeug der Stadtpolizei und es wurden diverse Kameras abgeklebt. «In diesen Fällen wurde Anzeige wegen Sachbeschädigungen erhoben. Die Abklärungen diesbezüglich laufen noch, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Erkenntnisse vorliegen», so Widmer.
Angesichts der Schwere der Vorfälle hat die Stadtpolizei St.Gallen als Bewilligungsbehörde Massnahmen nach dem sogenannten Kaskadenmodell verfügt. Dieses kommt zur Anwendung, wenn nach einem Spiel schwerwiegende Handlungen durch Fangruppen festgestellt werden. Im vorliegenden Fall haben hauptsächlich die schweren Sachbeschädigungen durch die Anhänger des FC St.Gallen zur Auslösung des Kaskadenmodells geführt. Das Modell erlaubt eine abgestufte, verhältnismässige Reaktion. Im konkreten Fall wurde die zweite Kaskadenstufe ausgelöst. Diese baut auf dem verpflichtenden Dialog zwischen Club, Fans und Behörden auf. Der Austausch ist laut Stadtpolizei nicht neu, erhält mit der Kaskadenstufe jedoch verbindlichen Charakter. «Die Stadtpolizei St.Gallen pflegt generell einen regelmässigen Dialog mit dem FC und tauscht sich über anstehende Spiele und Sicherheitsvorkehrungen aus. Mit den verfügten Massnahmen gilt der Dialog als verpflichtend, wobei insbesondere auch jemand aus der Geschäftsleitung oder der Fanarbeit anwesend sein muss», erklärt Widmer. Ziel dieser Massnahme sei es, Risiken frühzeitig einzuschätzen, mögliche Massnahmen zu diskutieren und nach den Spielen den Einsatz gemeinsam zu analysieren. Die Stadtpolizei geht davon aus, dass die Transparenz des Modells sowie die klare Zuordnung von Fehlverhalten und Konsequenzen eine präventive Wirkung entfalten.
Weiter sind im Kaskadenmodell zusätzliche Sicherheitsauflagen sowie eine intensivierte Videoüberwachung vorgesehen. Der Stadioneinlass wird mittels Videoüberwachung so kontrolliert, dass eine Identitätsfeststellung der eingelassenen Fans anhand des Videomaterials möglichst umfänglich gewährleistet ist. Widmer betont, dass es sich dabei nicht um eine gezielte Fahndungsmassnahme handelt sondern eine Präventive Massnahme. «Die Aufnahmen würden im Falle von Straftaten ausgewertet, um möglichst die Täterschaft identifizieren zu können. Videoüberwachung wird in St.Gallen seit mehreren Jahren eingesetzt, nun aber gezielt intensiviert», so Widmer. Konkret betrifft die Massnahme zwei kommende Heimspiele des FC St.Gallen in der Super League: die Partie gegen den Servette FC am Sonntag, 25. Januar, sowie das Spiel gegen den BSC Young Boys am Mittwoch, 11. Februar. Zwischen den beiden Super-League-Heimspielen trägt der FC St.Gallen am 5. Februar ein Cupspiel gegen den FC Basel aus. Dieses ist von den zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen allerdings nicht betroffen. «Das Kaskadenmodell wird zurzeit nur auf die Spiele der Super League angewandt. Somit entfallen diese zusätzlichen Massnahmen im Cupspiel gegen den FC Basel», so Widmer.
Selim Jung
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