Susanne Hartmann
erntet für Ihre Aussagen zum Autobahnausbau harsche Kritik.
Für den Knoten St.Gallerstrasse - Schoretshuebstrasse sieht das Leitbild ein höheres Gebäude vor. z.V.g.
Die Stadt Gossau hält im Leitbild «Höhere Häuser» fest, welche Standorte für höhere Häuser sowohl aus städtebaulicher Sicht als auch aufgrund der bestehenden Planungsinstrumente geeignet sind. Die Mitwirkung läuft noch bis am kommenden Dienstag.
Stadtentwicklung Das Leitbild soll die Grundlage bilden, um eine Beurteilung vorzunehmen, ob und wo allenfalls Gebäude gebaut werden können, welche höher sind als in der Regelbauweise vorgesehen. «Das neue Leitbild wird überall dort zur Anwendung kommen, wo Bauten mehr als zwei zusätzliche Vollgeschosse über der Regelbauweise aufweisen, also höher sind als 25 Meter», schreibt die Stadt. Doch für solche Bauten wird ohnehin ein Sondernutzungsplan benötigt. Wozu braucht es also ein zusätzliches Instrument? «Das Leitbild ist im Rahmen der Ortsplanungsrevision gefordert und zweckmässig. Eine Gemeinde mit Potenzial für höhere Häuser muss dieses mit einem Leitbild plausibilisieren», schreibt die Stadt auf Anfrage. Das kantonale Planungs- und Baugesetz hält fest, dass Hochhäuser nur auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzepts und nur an besonders geeigneten Standorten bewilligt werden können. Das Gossauer Leitbild wurde von den externen Büros Raummanufaktur und Atelier Wehrlin unter Koordination der Stadtentwicklung erstellt.
Noch bis am kommenden Dienstag läuft die Mitwirkung zum Leitbild. Wenn es dereinst erlassen ist, wirkt es als Teil des Richtplans behördenwegweisend. «Eine Beurteilung der Eignung im Einzelfall bleibt vorbehalten», heisst es im Leitbild. Dort steht auch: «Die Projektentwicklung ist durch ein qualifiziertes, von der Stadt eingesetztes Fachgremium zu begleiten.» Wird dieses jeweils ad hoc gebildet, wenn ein Investor mit entsprechenden Plänen kommt? «Ein bestehendes Fachgremium wird themenspezifisch um Experten ergänzt. Bei Ausschreibung eines Wettbewerbs wird eine Jury eingesetzt», erklärt die Stadt.
Als geeignet für höhere Bauten werden unter anderem das Bahnhofgebiet, das Arbeitsgebiet Gossau Ost sowie für einzelne Bauten das Gebiet Mooswiesstrasse ausgewiesen. Hochhäuser haben gemäss Leitbild verschiedene Qualitätsanforderungen zu erfüllen. So sollen sie «stadträumlich besondere Orte wie Kreuzungen, Plätze, Zentren, Bahnhöfe und Stadtachsen akzentuieren». Sie haben zu einer «wesentlichen städtebaulichen Aufwertung zu führen. Wichtigste Beurteilungskriterien sind dabei die Wirkung auf die Stadtkulisse und die Eingliederung in das lokale Stadtbild». Zudem sollen sie in den Stadtkörper eingepasst werden.
Doch wer beurteilt, ob ein Gebäude in den Stadtkörper passt? Bei Bauten in Regelbauweise mache dies die Bewilligungsbehörde, gegebenenfalls zusammen mit der Baukommission, erklärt die Stadt. In einem Sondernutzungsplanverfahren übernähmen ein Fachgremium mit externen, politisch unabhängigen Fachpersonen sowie der Kanton mit einer Vorprüfung diese Aufgabe. Sondernutzungsplanverfahren erforderten ein qualifiziertes Verfahren mit einem Wettbewerb, an dem sich mindestens drei Büros beteiligen, oder einem Dialogverfahren, das durch ein Fachgremium begleitet wird. Auf jeden Fall brauche es eine Mitwirkung der Bevölkerung und einen Erlass durchs Parlament, der dem fakultativen Referendum untersteht.
Weiter macht das Leitbild Vorgaben zur Gliederung, der Gestaltung der Gebäudehülle, zum nächtlichen Erscheinungsbild, zum Windkomfort und zur Schattenwirkung. Weiter sieht das Leitbild für die Hochhäuser eine Durchmischung von Wohnen und Arbeiten und eine hohe Aufenthaltsqualität der Aussenräume vor. Dass die Sommerau nicht unter den als geeignet ausgewiesenen Gebieten ist, erklärt die Stadt folgendermassen: «Die Ortsplanungsrevision hat einen Planungshorizont von 15 Jahren. Die Bauten in der Sommerau sind neu und uns sind keine Planungen innerhalb dieses Zeithorizonts bekannt.» Die Sommerau und das Langfeld sind in der Ortsplanung als Arbeitsgebiet II mit einer Gebäudegesamthöhe von 19 Metern vorgesehen.
Zum Bahnhofsgebiet steht im Leitbild: «Durch die Bahnhofnähe ist das Gebiet zwischen Mooswiesstrasse, Negrellistrasse, Bahnhofstrasse und Hirschenstrasse für eine Umstrukturierung zugunsten gemischter, dichter Nutzungen sehr geeignet…Ein Hochhaus oder eine kleine Gruppe von höheren Gebäuden könnte den östlichen Abschluss des Gebietes sowie die Lage am Bahnhof auszeichnen.» Zum Gebiet Mooswiesstrasse stellen die Stadtentwickler fest: «Es besteht hier ein Potenzial für Hochhäuser. Diese sollen entlang der Mooswiesstrasse positioniert und adressiert werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Eckpositionen an der Negrellistrasse und der Buchenwaldstrasse.» Für das Arbeitsgebiet Gossau Ost werden verschiedene Knotenpunkte gesondert betrachtet, so die Ecke Mooswiesstrasse - Buechenwaldstrasse, die Einmündung der Industriestrasse in die St.Gallerstrasse und weiter östlich der Knoten Schoretshuebstrasse - St.Gallerstrasse.
Für diesen Knoten heisst es im Leitbild sehr konkret: «Ein höheres Gebäude markiert den Knoten St.Gallerstrasse / Schoretshueb-strasse, der auch für die südlich der Bahnlinie liegenden Areale eine wichtige Funktion ausübt. Hier könnte ein höheres Gebäude zur Verstärkung dieses Orts gesetzt werden.» Die beiden unbebauten Grundstücke befinden sich allerdings nicht im Besitz der Stadt, sondern gehören Waldburger Invest. Ist die Stadt mit den Investoren schon im Kontakt? Mit Waldburger sind wir in Kontakt, ebenso mit der Stadt Sankt Gallen und dem Kanton», schreibt die Stadt und erläutert: «Wenn Investoren auf die Stadt zukommen, werden generell die Konflikte einer grösseren Überbauung geprüft und die möglichen Lösungsansätze erarbeitet. Das gilt auch für das besagte Grundstück.»
Von Tobias Baumann
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