Gabriela Eberhard
hat eine Interpellation zur Beflaggung der Stadt zur Pride 2025 eingereicht.
Alain Kohler ist Leiter Marketing & Kommunikation im Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden. z.V.g
Eine Premiere in der Ostschweiz: Die Regierungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen haben erstmals gleichlautende Spitallisten für die Akutsomatik erlassen.
Spitalliste In dieser Liste halten die drei Kantone für die Jahre 2024 bis 2031 die Leistungsaufträge für die Spitäler fest. Patientinnen und Patienten können somit gemäss Spitallisten frei wählen, wo sie sich behandeln lassen möchten. Die Finanzierung durch die Kantone ist gewährleistet. Der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) begrüsst die gemeinsame Spitalliste. «Sie ist ein deutliches Bekenntnis zum Spital Herisau. Wir können der Bevölkerung dank der neuen Leistungsaufträge vor Ort weiterhin eine ausgezeichnete medizinische Grundversorgung mit dezidierten Schwerpunkten anbieten. Neu können diese Leistungen auch Patienten aus dem Kanton St.Gallen einfacher beanspruchen», sagt Alain Kohler, Leiter Unternehmenskommunikation SVAR. Als Grundlage für die Spitalliste diente den Regierungen der Bericht «Spitalplanung Akutsomatik ARAISG 2023». Er umfasst eine Bedarfsanalyse, eine Bedarfsprognose bis 2031, die Resultate des durchgeführten Bewerbungsverfahrens und die Leistungsaufträge.
Gemeinsam bilden die Kantone damit nun eine Planungsregion mit knapp 600'000 Einwohnerinnen und Einwohnern und rund 87'000 akutsomatischen Spitalaufenthalten. Mit dem kantonsübergreifenden Versorgungsraum werde das Ziel verfolgt, medizinische Über-, Unter- oder Fehlversorgungen zu reduzieren. Für jedes Spital wird das medizinische Leistungsspektrum in Form von Leistungsgruppen umschrieben, das zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden darf. Weder Patientenströme noch das Einzugsgebiet würden Halt an der Kantonsgrenze machen. «Neu stehen wir in drei Kantonen auf der Spitalliste und die Patienten aus diesen Kantonen benötigen keine Kostengutsprache mehr, wenn sie sich in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen wollen. Damit erhalten insbesondere ausserkantonale Patienten in unserem Einzugsgebiet einen einfacheren Zugang zu uns ins Spital als bisher», so Kohler. Auch sinken dürfte der administrative Aufwand für Spitäler und Kantone, in welchem Umfang könne allerdings noch nicht beurteilt werden, so Kohler.
Insgesamt haben Unternehmen für 26 Spitalstandorte eine Bewerbung für rund 1'100 Leistungsgruppen eingereicht. Die drei Regierungen haben schliesslich 23 Spitalstandorte für rund 650 Leistungsgruppen in die Spitallisten aufgenommen. Gegenüber den bestehenden Spitallisten resultiert ein Rückgang um 73 erteilte Leistungsgruppen. Die regionale Grundversorgung wird weiterhin durch die Spitäler Grabs, Herisau, Linth, Wil, Walenstadt sowie durch die Klinik Stephanshorn sichergestellt. Für den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden wurde ein Leistungsauftrag für insgesamt 47 Leistungsgruppen erteilt. Allerdings wurden neun Leistungsgruppen abgelehnt und zwei nur befristet erteilt. Sollten bis 2026 nicht deutlich mehr Eingriffe in der Kardiologie und Wirbelsäulenchirurgie erfolgen, würden diese eingestellt. «Die Wirbelsäulenchirurgie gehört zur Leistungsgruppe 'Bewegungsapparat chirurgisch'. Mit der Einstellung von einem Spezialisten und Facharzt in der Traumatologie und Unfallchirurgie, Dr. med. Christian von der Lippe, ist es uns möglich, das Angebot in der Klinik für Orthopädie und Traumatologie und damit in der Leistungsgruppe 'Bewegungsapparat chirurgisch' auszubauen. Auch in der Kardiologie haben wir einen zusätzlichen Kaderarzt eingestellt und uns somit fachlich stärker aufgestellt. Dank des personellen und fachlichen Ausbaus werden in beiden Leistungsgruppen die Fallzahlen steigen», ist Kohler überzeugt.
Das Kantonsspital St.Gallen nimmt für das ganze Planungsgebiet die Zentrumsversorgung wahr. Der Leistungsauftrag der Thurklinik wird mangels Versorgungsrelevanz nicht mehr verlängert. Der Antrag der Berit Klinik in Goldach auf Aufnahme in die Spitalliste wurde abschlägig beurteilt, da kein Bedarf für ein zusätzliches stationäres Angebot bestehe. Die Berit Klinik Wattwil verbleibe wie bis anhin auf der Spitalliste mit einem Leistungsauftrag zur Führung eines Notfallzentrums mit Betten zur kurzstationären Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten während höchstens zwei Nächten. Das Spital Linth erfüllte als einziges das Kriterium der Wirtschaftlichkeit nicht. Der Leistungsauftrag werde deshalb bis Ende 2027 befristet und mit der Auflage versehen, die Wirtschaftlichkeit bis dahin in den Normbereich zu verbessern. Neu werde das Kantonsspital St.Gallen für den Bereich Herzchirurgie im Rahmen einer Allianz mit dem Universitätsspital Zürich und dem Stadtspital Zürich Triemli in die Spitallisten der Planungskantone aufgenommen, um der Unterversorgung in der Ostschweiz entgegenzuwirken. Gegen die Spitalliste kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen eingereicht werden.
Stefanie Rohner
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