PFAS-Kampf zwischen Kantonen und Bund
Der Bund will streng gegen PFAS-belastete Lebensmittel vorgehen und die Kantone per Weisung zu Tests sowie Verkaufsverboten verpflichten.
Die PFAS-Chemikalien sind eine mögliche Gefahr für unsere Gesundheit. Bild: AdobeStock
Der Bund will streng gegen PFAS-belastete Lebensmittel vorgehen und die Kantone per Weisung zu Tests sowie Verkaufsverboten verpflichten.
PFAS Ziel ist, bestehende Grenzwerte konsequent durchzusetzen, da diese nicht überall eingehalten werden. PFAS-Chemikalien gelangen über belastetes Wasser und belastete Böden in die Lebensmittel. Die Ewigchemikalie ist ein mögliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen. Im Kanton St.Gallen lag das Fleisch von mehreren Bauernhöfen in den letzten Jahren über den gesetzlichen Höchstwerten. Weil der Kanton nicht durchgriff, verletzte er Bundesrecht. Auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden machte publik, dass Milch mit erhöhten PFAS-Werten gefunden wurde. Der Kanton hatte proaktiv gehandelt und Landwirte zu freiwilligen Tests aufgefordert. Für Milch und Tränkewasser gelten noch keine gesetzlichen Höchstwerte, sondern Richtwerte, bei dessen Überschreitung vertiefte Abklärungen empfohlen werden.
Der Bund will den Verkauf von PFAS-belastetem Fleisch seit längerem verbieten. Ostschweizer Kantone lehnen das Vorhaben ab. Nun erhöht der Bund den Druck auf die Kantone und will das Verbot mit einer Weisung durchboxen – das zeigt eine Recherche von SRF. Ein elfseitiges Dokument, das ihnen vorliegt, regelt Verkaufsverbote für Eier oder Fleisch und legt fest, welche Tests die Kantone bei Hinweisen auf PFAS veranlassen müssen. So sei dem Dokument zu entnehmen, dass bei Rindfleisch Blutproben von lebenden Tieren entnommen werden dürfen, um sie zu analysieren. Sind die Werte zu hoch, droht dem betroffenen Bauernhof ein Verkaufsverbot.
Im Kanton Ausserrhoden wurde bei rund einem Drittel der getesteten Betriebe erhöhte PFAS-Werte in der Milch festgestellt. «Für mich ist das Ergebnis von der Untersuchungskampagne zu erwarten gewesen. Die Ergebnisse sind dort erhöht, wo früher Abwasserreinigungsanlagen stark mit PFAS belastetes Abwasser aus Industriebetrieben zur Klärung entgegengenommen haben», sagt Beat Brunner, Präsident des Bauernverbandes Appenzell Ausserrhoden. Die Anlagen seien damals technisch nicht in der Lage gewesen, das Abwasser korrekt zu reinigen. «Mit dem Klärschlamm sind so die PFAS auf die landwirtschaftlichen Böden gekommen», so Brunner. Gemäss Kanton ist die Lebensmittelsicherheit gewährleistet. «Die Proben bei Lebensmitteln haben bis heute keine Überschreitungen bestehender Höchstwerte ergeben», betont Brunner. Die Landwirtschaft wolle sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel auf den Markt bringen. «Darum gehen wir im Gegensatz zu anderen Kantonen das Thema proaktiv an und übernehmen eine Vorreiterrolle», sagt Brunner. Auch dürfe nicht vergessen werden, das PFAS von der Gesellschaft verursacht wurde. «Die Landwirtschaft ist nicht schuld an der Misere.» Man müsse verhältnismässig handeln und sich aktiv für tragfähige Lösungen im Interesse von Produzenten und Konsumenten einsetzen. Doch die Bundesweisung könnte Folgen haben: «Die Weisung vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), welche in Vernehmlassung ist, könnte betroffene Betriebe unmittelbar vor existenzielle Probleme stellen – von heute auf morgen. Die Landwirtschaft braucht Zeit, um Massnahmen umzusetzen. Dabei sind auch die Forschung und Beratung gefordert, um Lösungsansätze zu entwickeln», sagt Brunner. Auch müssten sich alle bewusst sein, dass man die PFAS seit über 40 Jahren mit Lebensmitteln aufnehme. «Gemäss Regierung haben wir hier keine gesundheitlichen Auffälligkeiten im Vergleich mit anderen Regionen. Wir fordern von den Behörden und der Politik eine rasche Klärung von den Ursachen, Rechtssicherheit bei Haftung und Entschädigungsfragen, Forschung für praktikable Lösungen und praxistaugliche Grenzwerte mit Übergangsfristen, um den betroffenen Bäuerinnen und Bauern eine Perspektive bieten zu können», so Brunner.
Ziel sei, dass es zu keinen Betriebsschliessungen kommt. «Wir können uns das volkswirtschaftlich nicht leisten. Das eidgenössische Parlament hat eine Kommissionsmotion in beiden Räten angenommen mit dem Zweck, kontaminierte Lebensmittel mit 'sauberen' mischen zu können. Beim Wasser wird das bereits vollzogen.» Bei den betroffenen Betrieben haben detaillierte Abklärungen begonnen. «Ziel ist, die Eintragsquelle zu finden und den Kreislauf zu unterbrechen. Das kann eine Umstellung von hofeigenem Wasser zum öffentlichen Trinkwasser sein. Im weiteren Schritt werden mit Bodenproben die Bewirtschaftungseinheiten untersucht. Innerbetrieblich haben wir oft grosse Unterschiede. Meist sind nur die Flächen stark betroffen, auf denen Klärschlamm ausgebracht wurde.»
Auch Regierungsrat Yves Noël Balmer, Vorsteher Departement Gesundheit und Soziales, betont die proaktive Rolle des Kantons. «Ziel des Regierungsrates ist es, die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen. Gleichzeitig hat er auch die Interessen der Land- und Volkswirtschaft zu berücksichtigen.» Dank der Untersuchungskampagne konnte der Regierungsrat das Ausmass der Belastung besser fassen. Gleichzeitig wollte er so das Vertrauen in landwirtschaftliche Produkte stärken und damit die Landwirtschaft unterstützen. «Beides ist gelungen: Der Kanton hat eine Lagebeurteilung und die teilnehmenden Betriebe können Abklärungen und Massnahmen treffen, bevor Höchstwerte in der Milch eingeführt werden», meint Balmer. Der Regierungsrat begrüsst die Anstrengungen des BLV, die Thematik aktiv anzugehen und den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung schweizweit zu harmonisieren. Er kritisiert strengere Regeln nicht grundsätzlich. «Die Kritik richtet sich gegen die unausgewogene Herangehensweise des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) beziehungsweise des BLV», so Balmer. Der Regierungsrat sei der Meinung, dass eine sorgfältige Güterabwägung zu treffen sei, um einen verhältnismässigen, umsetzbaren Vollzug gewährleisten zu können. Es müsse verhindert werden, dass Betriebe aufgrund von Hinweisen auf eine Belastung ihre Existenz aufgeben müssen, obwohl die Höchstwerte mit Anpassungsmassnahmen und innert Frist eingehalten werden könnten.
Der Regierungsrat erwartet vom Bundesrat, dass dieser unverzüglich einen institutionalisierten Runden Tisch aller relevanter Akteure (Kantone, Landwirtschaft, Vermarkter, Verbraucherschutzorganisationen, Umweltmedizinerinnen) einberuft. «Ziel ist eine gemeinsame Lageanalyse und die Definition des Handlungsbedarfs sowie eine koordinierte, einheitliche Vollzugspraxis. Erforderlich sind ein gemeinsames, interdisziplinäres, politisches und fachliches Verständnis sowie klare und vollziehbare Vorgaben für einen einheitlichen Vollzug», so Balmer. Der Regierungsrat lehne das Verkaufsverbot von Lebensmitteln, welche Höchstwerte überschreiten, nicht grundsätzlich ab. Er hält sich an das geltende Lebensmittelrecht. «Festzuhalten ist, dass von den Primärprodukten keine direkte Gefahr ausgeht, da sie zuerst zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Je nach Verarbeitungsart und -prozess wird der Höchstgehalt in den Lebensmitteln nicht überschritten. Wesentlich für das gesundheitliche Risiko ist der Wert in den Lebensmitteln und nicht jener in den Primärprodukten.
Statt eines Abgabeverbotes sollte der Bund darlegen, wie betroffene Landwirtschaftsbetriebe zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet werden können, um die von Primärprodukten ausgehende potenzielle Gefahr schnell zu beseitigen. «Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass nicht übermässig belastete Produkte erst nach einer Übergangsfrist von 12 bis 18 Monaten nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, sofern die versuchten Anpassungsmassnahmen keine ausreichende Wirkung zeigen.» Dieses Vorgehen würde dem Umstand Rechnung tragen, dass betroffene Landwirtschaftsbetriebe ihre Primärprodukte seit mehr als 40 Jahren ohne erkennbaren Einfluss auf die Gesundheit produzieren. «Selbst das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) verlangt keinen sofortigen Stopp. Erst wenn Auflagen wiederholt missachtet werden, können die Vollzugsbehörden die Beseitigung oder die Einziehung des Produkts anordnen», erläutert Balmer.
Stefanie Rohner
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