Florian Kobler
sorgt sich um den Mangel an altersgerechten Wohnungen im Kanton.
Nicht alle Nahrungsergänzungsmittel halten, was sie versprechen.
Die neuesten Kampagnenberichte des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St.Gallen (AVSV) belegen die Notwendigkeit von Produktkontrollen. Bei den meisten Kontrollen zeigten sich Mängel bei der Kennzeichnung, doch wurden auch gesundheitsgefährdende Stoffe entdeckt. Beunruhigend ist, dass fast alle kontrollierten Solarien-Betriebe beanstandet werden mussten.
Kontrollen Bei den Diät-Shakes mussten 8 von 17 (47 Prozent) untersuchten Proben mit Gehalten an Nährstoffen, Vitaminen und Mineralstoffen beanstandet werden. In vier Fällen war die Kennzeichnung ungenügend, in drei Fällen die Anpreisung im Online-Shop. Bei drei Mahlzeitenersatzprodukten wurden abweichende Mineralstoffgehalte festgestellt. Bei zwei Proben war der Salzgehalt höher als deklariert. In je einem Fall lag der Fettgehalt unter der Deklaration und weit darüber. Das AVSV verfügte Massnahmen, um die Produkte in einen gesetzeskonformen Zustand zu bringen. Die Produkte zur gewichtskontrollierenden Ernährung für Sportlerinnen und Sportler bleiben wegen der hohen Beanstandungsquote im Fokus.
Bei Solarien-Kontrollen mussten 19 von 20 Betrieben beanstandet werden. Über 40 Prozent der Sonnenbänke mussten wegen massiv zu hoher und damit gesundheitschädlicher UV-Strahlung geschlossen werden. Zwei Betriebe entschieden sich aufgrund des mangelhaften Zustands ihrer Anlagen, den Betrieb einzustellen. Starke UV-Strahlung kann Krebs verursachen, zu vorzeitiger Hautalterung führen und in schwerwiegenden Fällen Verbrennungen verursachen.
Von 23 Tattoo- und Permanent-Make-up-Farben mussten bei acht Proben (35 Prozent) aufgrund von gesetzlichen Höchstwertüberschreitungen ein Abgabeverbot sowie eine Rückgabe der Produkte verfügt werden. Insgesamt mussten in Tattoo-Studios 16 von 23 Proben beanstandet werden. Besonders häufig traten überhöhte Gehalte an Schwermetallen auf. Eine Grenzwertüberschreitung betraf Nickel. Nach dem AVSV kann sich eine Nickelallergie auch erst im Lauf der Zeit bemerkbar machen, und die Gefahr der Entwicklung einer Allergie steigt bei mehrfachen Tätowierungen. Es ist deshalb wichtig, sich vor dem Stechen über Risiken zu informieren. Das AVSV untersuchte 22 Silikonprodukte wie Backformen und Backunterlagen und musste fünf (23 Prozent) beanstanden. Drei Proben überschritten den Höchstwert an Abgabe flüchtiger Stoffe beim Erhitzen.
Die Untersuchung von 35 Proben von pflanzlichen Lebensmitteln auf Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) führte zu zehn Beanstandungen. Nur in einem Fall von getrockneten Feigen aus der Türkei ergab sich eine Überschreitung des Höchstgehalts von Ochratoxin A. Es musste wegen möglicher Gesundheitsgefährdung ein sofortiger Verkaufsstopp verfügt werden. Beunruhigend sind die zehn Beanstandungen von 14 Proben von parfümierten Kosmetika. In der Hälfte der Fälle war die Kennzeichnung ungenügend, bei drei fehlten die Sicherheitsberichte, drei enthielten allergene Duftstoffe, und eine Probe enthielt zu viel genotoxischen Duftstoff, was zu einer Beschlagnahmung und einem Verkaufsverbot führte. 13 Fische aus Wildfang wurden analysiert. Sieben von 13 Proben mussten beanstandet werden, sechs wegen mangelnder Kennzeichnung. Eine Probe Rotzungenfilet aus dem Nordatlantik war nicht mehr frisch. Es wurden Mängel in der Kühlkette des Betriebes identifiziert und behoben. Dazu erklärt das AVSV, dass jeder, der Fische verkauft, sich bewusst sein muss, dass es sich um eines der heikelsten Lebensmittel handelt. Bei allen Fällen mit einer hohen Beanstandungsquote sieht das AVSV weitere gezielte Kontrollen vor.
Spielzeuge mit gesundheitsgefährdenden Weichmachern sind seltener geworden. Es mussten bei der letzten Kampagne nur zwei von 28 Proben beanstandet werden, weil eine gültige Konformitätserklärung fehlte. Erfreulich fiel auch die Untersuchung von Sulfiten in Apfelsaft und Apfelwein direkt ab Hof aus. Es musste nur eine von 18 Proben wegen des Nachweises von SO₂ beanstandet werden, ohne dass dies auf der Etikette deklariert wurde. Der betroffene Betrieb wurde aufgefordert, den bereits verkauften Apfelwein zurückzurufen, da unerwünschte Wirkungen möglich wären.
Bei der Untersuchung von Pestizidrückständen in pflanzlichen Lebensmitteln musste nur eine Probe von Fenchel wegen des Nachweises von Rückständen beanstandet werden. Beide Rückstände sind für die Anwendung auf Fenchel nicht gestattet. Beim Wein AOC St.Gallen wurden sechs von 20 Proben beanstandet, fünf wegen der Kennzeichnung und eine wegen des überhöhten Kupfergehalts. Das AVSV betont, dass alle Proben risikobasiert erhoben werden, das heisst gezielt dort, wo ein erhöhtes Risiko vermutet wird. Deshalb sind die Beanstandungsquoten nicht repräsentativ für den Gesamtmarkt.
Franz Welte
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