Gesundheitswesen Der Kanton St.Gallen passt die Vergütung für Grundpflegeleistungen durch pflegende Angehörige an. Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein reduzierter Höchstansatz von 68.90 Franken pro Stunde. Damit sollen die teils hohen Restkosten, die bei privaten Spitex-Betrieben entstehen, um rund 40 Prozent sinken. Die Regierung betont die Bedeutung der Angehörigenpflege, sieht jedoch finanziellen Handlungsbedarf. Die Senkung gilt als Übergangslösung bis zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes, die für 2027/28 geplant ist. Dann sollen auch neue Qualitätsvorgaben für die Anstellung von pflegenden Angehörigen eingeführt werden.
pd
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